© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/16 / 15. Juli 2016

Meldungen

Lammert droht mit Truppenabzug

Berlin. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) schließt einen Abzug der auf der türkischen Luftwaffenbasis Incirlik stationierte Bundeswehrsoldaten nicht mehr aus. Grund dafür ist das Besuchsverbot der Türkei für Bundestagsabgeordnete (JF 27/16). „Vielleicht muß noch einmal verdeutlicht werden, daß der Bundestag dem Einsatz deutscher Soldaten im Ausland grundsätzlich nur zustimmt, wenn sie im Rahmen internationaler Missionen dort gebraucht werden und willkommen sind“, sagte Lammert der Süddeutschen Zeitung. Auch die CSU bezeichnete das Besuchsverbot als inakzeptabel. „Soldaten und Stützpunkte einer Parlamentsarmee müssen von Angeordneten besucht werden können – immer und überall“, sagte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer. „Der türkische Präsident Erdogan riskiert als Konsequenz seines Verhaltens den Abzug der Bundeswehr.“ (mv)





Kritik an neuem Integrationsgesetz 

Berlin. Deutliche Kritik am neuen Integrationsgesetz hat der Asylrechtsexperte Daniel Thym geübt. Grund dafür ist die Regelung, daß abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden, wenn sie einen Ausbildungsplatz vorweisen können. Damit gebe man abgelehnten Asylbewerbern „einen einklagbaren Anspruch, aufgrund einer Ausbildung in Deutschland zu bleiben“, so Thym in der Welt. Demnach dürften sie sechs Monate einen Job suchen, auch wenn sie währenddessen Sozialleistungen beziehen. „Wenn sie dann einen Job finden, bekommen sie einen Rechtsanspruch, auch länger zu bleiben.“ Mit einem Ausbildungsplatz bekomme der abgelehnte Asylbewerber ein vorübergehendes Bleiberecht für drei Jahre, anschließend ein halbes Jahr zur Arbeitssuche und danach zwei Jahre, um die Arbeit auszuüben. Daß die Betroffenen nach den fünf Jahren ausreisen müssen, hält Thym für „relativ unwahrscheinlich“. (vo)

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Bundeswehr plant Einsätze im Innern 

BERLIN. Die Bundeswehr bereitet sich auf Übungen mit der Polizei für einen Einsatz im Innern vor, berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger. Planungen dazu beginnen in der kommenden Woche, bestätigte das Verteidigungsministerium. Laut Artikel 35 des Grundgesetzes darf die Bundeswehr der Polizei nur bei Katastrophen helfen, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Nun einigte sich die Koalition darauf, daß zu diesen Ausnahmefällen auch Terrorangriffe zählen. Gemeinsame Übungen zwischen Bundeswehr und Polizei seien in Zeiten der verstärkten Terrorgefahr „ein Schritt in die richtige Richtung“, besonders „wenn die Polizei an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit stößt“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Henning Otte. (mv)





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