© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 30/16 / 22. Juli 2016

Meldungen

Familiengeld nur, wenn beide Eltern arbeiten

Berlin. Das geplante Familiengeld von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) stößt bei der Union auf Widerstand. Schwesig verspreche pauschal Geldgeschenke für Berufstätige mit Kindern, kritisierte Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs (CDU). 300 Euro monatlich sollen Eltern pro Kind für maximal 24 Monate erhalten, wenn sie beide in diesem Zeitraum jeweils zwischen 28 und 36 Wochenstunden arbeiten gehen. Die reduzierte Arbeitszeit müsse aber nahe an der Vollzeit bleiben, sagte Schwesig der Bild. „Die klare Mehrheit junger Eltern findet, daß man sich Kinderbetreuung, Haushalt und Berufstätigkeit fifty-fifty teilen sollte.“ Sie erhielten nun ein Angebot, das sie darin unterstütze, „sich gemeinsam und gleich intensiv ums Kind zu kümmern und gleich engagiert im Beruf zu sein“, betonte die SPD-Politikerin, die das Familiengeld bei zu massivem Gegenwind erst nach der Bundestagswahl einführen will. (mv)

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AfD: Sonderparteitag wird wahrscheinlicher

Berlin. In der AfD nehmen Bestrebungen zu, den schwelenden Führungsstreit zwischen den Parteichefs Frauke Petry und Jörg Meuthen auf einem Sonderparteitag zu klären. Der Konvent der Partei, dem 50 Mitglieder aus den Landesverbänden und fünf aus dem Bundesvorstand angehören, wird sich nach JF-Informationen am 14. August mit dem Thema befassen. „Dazu wird es sicher eine offene Aussprache geben“, sagte ein Konventsmitglied der JUNGEN FREIHEIT. Laut Parteisatzung können lediglich der Bundesvorstand und der Konvent einen Parteitag einberufen. Im Vorstand ist Petry derzeit jedoch weitgehend isoliert.  Sollte der Konvent einen Sonderparteitag einberufen, wird dieser erst nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. Dort wird dann eine Zweidrittelmehrheit benötigt, um den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder des Gremiums abzuwählen. (ho)





Abschiebung nach Ungarn untersagt

STUTTGART. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Ungarn untersagt. Dem Syrer habe eine unmenschliche Behandlung gedroht, weshalb es dem Kläger zum Zeitpunkt seiner Einreise 2014 „nicht zumutbar gewesen sei, in Ungarn ein Asylverfahren durchzuführen, weil er ein beachtliches Risiko gelaufen wäre, willkürlich inhaftiert zu werden, ohne sich hiergegen effektiv zur Wehr setzen zu können“, teilte das Gericht am Montag mit. Geklagt hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Überstellung des Syrers nach Ungarn erreichen wollte. „Selbst wenn sich die Verhältnisse in Ungarn mittlerweile verbessert hätten, wäre dadurch die Zuständigkeit der Bundesrepublik nicht entfallen“, betonte das Gericht. (ls)