© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/16 / 12. August 2016

Meldungen

Deutschland bleibt größter EU-Nettozahler 

BERLIN. Deutschland hat auch im vergangenen Jahr am meisten in den EU-Haushalt eingezahlt. Der Nettobeitrag – die Differenz zwischen Beitragseinzahlungen und Rückflüssen – lag 2015 bei 14,3 Milliarden Euro, wie aus der EU-Haushaltsabrechnung hervorgeht. Auf Platz zwei folgt Großbritannien mit rund 11,5 Milliarden Euro, danach Frankreich (etwa 5,5 Milliarden Euro). Wenn nach dem Austritt der Briten aus der EU die Finanzierungslücke gefüllt werden muß, komme laut NZZ auf Deutschland ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von zweieinhalb bis drei Milliarden Euro zu. (ls)





Vorrangprüfung  wird ausgesetzt

Berlin. Arbeitgeber müssen bei der Vergabe von freien Stellen künftig nicht mehr nachweisen, daß dafür auch deutsche Arbeitslose in Frage gekommen wären. Das Bundesarbeitsministerium hob am Freitag die sogenannte Vorrangprüfung in weiten Teilen Deutschlands auf. Dies sei „ein weiterer Baustein für eine erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns kommen und Fuß fassen wollen“, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Ausgenommen sind 23 Bezirke der Bundesagentur für Arbeit in Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie in Mecklenburg-Vorpommern. Künftig können damit Asylbewerber und Geduldete Arbeitsplätze bekommen, für die es auch deutsche Bewerber gibt. Die Aussetzung der Vorrangprüfung soll auf drei Jahre beschränkt werden. (ho)





Entschädigung für Zwangsarbeiter 

BERLIN. Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter erhalten ab August eine Entschädigung. Am Montag trat die sogenannte „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter“ (ADZ-Anerkennungsrichtlinie) in Kraft, die der Haushaltsausschuß des Bundestages Anfang Juli beschlossen hatte. Damit können ehe­ma­li­ge deut­sche Zwangs­ar­bei­ter, die als Zivilisten auf­grund ih­rer deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit oder Volks­zu­ge­hö­rig­keit „kriegs- oder kriegs­fol­gen­be­dingt zur Zwangs­ar­beit her­an­ge­zo­gen wur­den“, auf Antrag einmalig 2.500 Eu­ro er­hal­ten. Diese sogenannte „Anerkennungsleistung“ kann auch auf Ehegatten oder Kinder vererbt werden, vorausgesetzt, der Betroffene ist nach dem Beschluß der Zwangsarbeiterentschädigung im vergangenen Jahr (Stichtag: 27. November 2015) verstorben. Die Zahlung der Entschädigung darf nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden, da diese einmalige Sonderleistung nicht der Grundsicherung dient. Zuständig für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung ist das Bundesverwaltungsamt in Hamm. Dort wurde inzwischen eine spezielle Telefonauskunft für Antragsteller eingerichtet, die unter der Nummer 0 22 89 93 58 / 98 00 erreichbar ist. (vo)





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Nein, die große Mehrheit der Asylsuchenden hält sich an die Gesetze. 1 %

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Ja, unter den Asylbewerbern sind viele potentielle Terroristen. 35 %

Ja, durch den Asylzustrom hat die Kriminalität deutschlandweit zugenommen. 64 %

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