© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 34/16 / 19. August 2016

Verheiratete Flüchtlingsmädchen
Kinderehen sind Mißbrauch
Birgit Kelle

Über 1.000 Kinderehen sind in Deutschland bekannt, die Dunkelziffer deutlich höher, und die Zahl wächst. Man sollte meinen, ein Aufschrei ginge durchs Land. Statt dessen entschied ein bayrisches Gericht, das sei alles rechtens mit der verheirateten 14jährigen aus Syrien, das könne man höchstens nachträglich juristisch anfechten. Dies tut nun dankenswerter Weise die Stadt Aschaffenburg beim Bundesgerichtshof. 

Als Bürger faßt man sich an den Kopf: Worüber muß man noch nachdenken oder entscheiden? Wie kann, was in Deutschland Unrecht ist, bei Flüchtlingen plötzlich zu Recht werden? Gelten für sie andere Gesetze, und wenn ja, warum? Die Ehe eines 14jährigen Flüchtlingsmädchens ist nach deutschem Recht Kindesmißbrauch. Anstatt diesem „Ehepaar“ eine Wohnung zuzuweisen, müßte der Ehemann angezeigt werden. Kinder- und Frauenorganisationen fordern nun, das Heiratsalter generell auf 18 Jahre hochzusetzen. Es sind übrigens immer Mädchen. Niemals werden kleine Jungs verheiratet. Bislang gilt „mit Einverständnis der Eltern“ die Ehe einer 16jährigen. Wer sichert das Einverständnis der Mädchen? Der Mißbrauch dieser Kinder durch ältere Männer und „Cousins“ muß aufhören. Wir dürfen das Überschwappen dieser mittelalterlichen Praxis auf deutschen Rechtsboden nicht dulden. Und zwar ausnahmslos nicht.