© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 36/16 / 02. September 2016

Arbeitgeber fordern weitere Steuerzuschüsse für Riesterrente
Linke Tasche, rechte Tasche
Jörg Fischer

Daß die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für Unternehmerinteressen eintritt, versteht sich von selbst. Daher überrascht es, wenn sich der neue BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter mit einem Griff ins Steuersäckel zu Wort meldet – allerdings zugunsten von Arbeitnehmern: „Der staatliche Zuschuß pro Riester-Vertrag sollte von 154 Euro im Jahr auf 200 Euro erhöht werden“, erklärte der CDU-Politiker.

„Auch die steuerliche Absetzbarkeit der Riester-Beiträge sollte von derzeit 2.100 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben werden“, forderte der frühere Finanzstaatssekretär, der seinerzeit gern von „Ausgabendisziplin“ und „solider Haushaltspolitik“ schwafelte. Sein Ex-Chef Wolfgang Schäuble soll also Steuergeld locker machen und gleichzeitig auf Einnahmen verzichten? Und all das für ein „gescheitertes“ Projekt wie das Riestern, wie CSU-Chef Horst Seehofer (JF 17/16) offen zugab? Ja, denn zum BDA gehören nicht nur Industrie oder Handel, sondern auch die Verbände der Versicherungsunternehmen und des privaten Bankgewerbes. Und die haben etwa 16 Millionen Riester-Verträge verkauft, die die einst in Aussicht gestellten Zusatzrenten wohl kaum noch erwirtschaften werden. Damit die Sparer die staatlich initiierte „private Vorsorge“ nicht grundsätzlich hinterfragen, sollen sie mit Steuergeld ruhiggestellt werden.

Daß die Betroffenen ihre „Zuschüsse“ weitgehend selbst via Umsatz-, Lohn-, Energie-, Versicherung- oder Kfz-Steuer bezahlen, ist das eine. Daß es fürs Sparen quasi nur noch Negativzinsen gibt, hat aber viel mit der Einführung des Euro und dessen alternativlosen Rettungsmaßnahmen zu tun – und beidem hat Kampeter in seinen 16 Bundestagsjahren begeistert zugestimmt. Daß er auch das Limit der Entgeltumwandlung von vier auf acht Prozent erhöhen will, paßt dabei ins Bild: die dann fehlenden Milliarden bei Kranken-, Pflege- oder Rentenkasse kann ja auch der Steuerzahler zuschießen – oder?