© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 37/16 / 09. September 2016

Prozeß um G36
Kein gutes Zeugnis
Björn Schreiber

Das Urteil des Landgerichts Koblenz im Streit um das G36 kommt nicht überraschend. Bereits die Nachtwei-Kommission, in der Veteranen mit parlamentarischem Prüfauftrag, die in schweren Gefechten gekämpft haben, zur Zuverlässigkeit des Gewehres befragt wurden, kam zum Schluß, daß im Einsatz keine zusätzliche Gefahr durch Präzisions-einbußen bei langanhaltenden Gefechten feststellbar war. Im übrigen: Lange nachdem die „heiße Phase“ in Afghanistan vorbei war. Sicherlich verändert eine Waffe ihr Schußverhalten, wenn sie besonders heiß wird, was zwangsläufig in Feuergefechten der Fall ist. Ein Soldat weiß das, stellt sich darauf ein und reagiert durch Haltepunktverlagerung. Und warum? Das Militär ist sich dieser Besonderheit von Waffen bewußt. Klingt komisch – ist aber so! 

Alleine erschreckend ist, daß man im Ministerium glaubte, einem Hersteller beikommen zu können, der genau das lieferte, was einst bestellt wurde. Klar haben sich Einsatzrealitäten verändert, dann muß man sich aber an die eigene Nase fassen und rechtzeitig neues Material bestellen. Den Hersteller für diese Versäumnisse belangen zu wollen ist unredlich und kein gutes Zeugnis für die Materialbeschaffung in der Bundeswehr.






Björn Schreiber: Kapitänleutnant d.R, ist Mitherausgeber des Buches: „Die unsichtbaren Veteranen. Kriegsheimkehrer in der deutschen Gesellschaft“