© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 38/16 / 16. September 2016

Meldungen

Homo-Trauung: Interesse hält sich in Grenzen

BERLIN. Die Nachfrage gleichgeschlechtlicher Paare nach einer kirchlichen Trauung hält sich bisher überwiegend in Grenzen. Das hat eine Umfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea ergeben. Bislang können sich homosexuelle und lesbische Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft in vier EKD-Gliedkirchen trauen lassen: der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sowie im Rheinland, in der Evangelischen Landeskirche in Baden und seit 1. Juli auch in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die Berliner Kirchenleitung wisse nur von einem Paar, das von dem Angebot Gebrauch machte, teilte Pressesprecher Christoph Heil mit. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist die bislang einzige EKD-Kirche in den östlichen Bundesländern, die gleichgeschlechtliche Paare traut. In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, wo Trauungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bereits seit 2013 möglich sind, hingegen wächst das Interesse daran. 2015 gaben sich 188 homosexuelle Paare das Jawort; im Jahr zuvor waren es noch 45 gewesen. (idea/JF)





Gabriele Kuby klagt gegen Schaubühne

HAMBURG/BERLIN. Die Publizistin Gabriele Kuby (71) hat Klage auf Geldentschädigung wegen schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegen die Berliner Schaubühne, gegen den Regisseur und Autor des umstrittenen Theaterstückes „Fear“, Falk Richter, sowie gegen den Deutschlandfunk (DLF) eingereicht. Damit will sie sich gegen eine gegen sie gerichtete Rufmordkampagne wehren. Richter hatte für „Fear“

unter anderem Originalzitate Kubys manipuliert, die der DLF eins zu eins übernommen hatte (JF 8/16). Zudem wird ihr in dem seit Oktober 2015 laufenden Stück vorgeworfen, „Haßpredigten“ zu halten. Kuby klagt außerdem gegen die Schaubühne und Richter beim Landgericht  Berlin unter anderem auf Unterlassung der Verwendung eines Fotos, das Kuby mit „ausgestochenen“ Augen zeigt. Ihr Anwalt Joachim Steinhöfel geht davon aus, daß die Verfahren erst vor dem Bundesgerichtshof oder dem Verfassungsgericht entschieden werden. „Ich kann mir nicht vorstellen, daß man dort zu dem Ergebnis kommt, daß die optische Verstümmelung von politischen Gegnern und das Operieren mit betrügerisch zusammengeschnittenen Zitaten zur Kunstfreiheit gehören“, sagte Steinhöfel. (tha)

 www.gabriele-kuby.de





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