© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 39/16 / 23. September 2016

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Kostspielige Dopplung
Thomas Goppel

Wenn eine ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin jährlich 275.000 Euro verdient und am Ende ihres Berufslebens über Pensionsansprüche von mehr als 17.000 Euro pro Monat verfügt, besteht Handlungsbedarf. Es sind gerade auch Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die der Regierung regelmäßig eine verfehlte Rentenpolitik vorhalten. Doch wie so oft gilt auch hier: Man sieht zwar den Splitter im Auge des anderen, nicht aber den Balken im eigenen.

Deswegen ist der Vorstoß, ARD und ZDF langfristig zusammenzulegen, bedenkenswert – nicht allein aus Kostengründen. Ein neutrales Gutachten sollte untersuchen, ob die Dopplung von ARD (mit ihren neun Landesrundfunkanstalten) und ZDF wirklich jene Qualitätssteigerung auslöst, die beide Sender für sich und gegenseitig beanspruchen. Insbesondere, wenn ein nicht geringer Teil des Fernsehprogramms aus gleichgeschaltetem Talk, Seifenopern und Kabarett besteht, die den Informations- und Bildungsgewinn bezweifeln lassen. Ob der angebliche Qualitätsunterschied zu den privaten, werbefinanzierten Sendern die hohen Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dauerhaft rechtfertigt, bezweifeln zu Recht immer mehr Bürger.






Dr. Thomas Goppel, Staatsminister a.D., ist CSU-Abgeordneter im bayerischen Landtag und Mitglied des BR-Rundfunkrats.