© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/16 / 18. November 2016

Meldungen

Polizeigewerkschaft kritisiert Staatsministerin

Berlin. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hat die Kritik von Integrationsministerin Aydan Özoguz (SPD) an der Razzia gegen Salafisten scharf zurückgewiesen. Der Polizei Willkür zu unterstellen, sei „eine grenzenlose Frechheit“, sagte Wendt der JUNGEN FREIHEIT. „Offenbar kennt sich Frau Özoguz mit Islamisten wesentlich besser aus als mit der inneren Sicherheit.“ Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung hatte sich am Dienstag kritisch zu den deutschlandweiten Razzien in rund 200 Wohnungen und zwei Moscheevereinen der Salafisten geäußert. Schon bei Razzien in der Vergangenheit sei nichts herausgekommen, so Özoguz. Das Bundes-innenministerium hatte zeitgleich den Salafistenverein „Die wahre Religion“ verboten. Er organisiert seit 2011 mit sogenannten „Lies!“-Aktionen Koranverteilungen. (krk)





Einwanderung als Staatsziel gefordert

Berlin. Migrantenorganisationen haben anläßlich des Integrationsgipfels gefordert, Einwanderung als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. In Artikel 20b solle es künftig heißen: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland.“ In ihrem gemeinsam unterzeichneten Papier fordern die 50 verschiedenen Organisationen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch dazu auf, Asylbewerbern und Migranten mehr Führungspositionen am Arbeitsmarkt zu verschaffen. Hierzu empfehlen sie ein anonymes Bewerbungsverfahren. Zudem seien „Rassismus und Diskriminierungen nachdrücklich zu ächten und zu sanktionieren“. Da immer noch zu viele Bürger sich nicht klar von Gewalt gegen Menschen mit Migrationshintergrund distanzierten, sollten mehr Antidiskriminierungsbehörden geschaffen werden. (vi)





NSA-Listen dürfen nicht herausgegeben werden 

KARLSRUHE. Die Bundesregierung darf die sogenannten Selektorenlisten des amerikanischen Geheimdienstes NSA nicht an den Untersuchungsausschuß des Bundestages herausgegeben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit den Geheimhaltungsinteressen der USA. Die Listen unterlägen deshalb nicht der Verfügungsbefugnis der deutschen Regierung. „Eine Herausgabe unter Mißachtung einer zugesagten Vertraulichkeit und ohne Einverständnis der USA würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen“, erklärte das Gericht. „Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiegt insoweit das parlamentarische Informationsinteresse.“ Selektorenlisten beinhalten die Suchbegriffe, mit denen der Bundesnachrichtendienst im Auftrag der NSA Datenbewegungen durchleuchtete. (gb)