© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 04/17 / 20. Januar 2017

Meldungen

Bayerischer Rundfunk geht gegen DVD vor

MÜNCHEN. Der Bayerische Rundfunk (BR) hat vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den Kopp-Verlag erwirkt. Dieser darf nun eine parallel zu dem Buch „Der Links-Staat“ erschienene DVD nicht mehr vertreiben. In ihrem Buch kritisieren die Autoren Christian Jung und Torsten Groß, daß linksextreme Gruppierungen mit Politik und Medien verwoben seien. Parallel dazu werden zwei DVDs angeboten. Der Dokumentarfilm „Der Links-Staat: Die kommunalen Netzwerke“ verwendet auch BR-Ausschnitte eines Interviews mit der Leiterin der Münchner Fachstelle gegen Rechtsextremismus, Miriam Heigl. Der BR monierte, die Verwendung und Bearbeitung des Materials verletze seine Urheberrechte. Autor Christian Jung sieht in der Maßnahme einen Akt der Zensur. „Die Recherchen passen dem BR nicht, und gegen die Inhalte kann man schwer vorgehen, also ist die Masche mit dem Urheberrecht der neue Trick, um kritische Stimmen zu unterbinden“, sagte er der JUNGEN FREIHEIT. (gb)





„taz“ gründet deutsch-türkisches Online-Portal

BERLIN. Die taz hat mit Blick auf die zunehmende Einschränkung der Pressefreiheit in der Türkei ein deutsch-türkisches Online-Portal gegründet. Auf taz.gazete sollen vor allem türkische Journalisten die Möglichkeit haben, frei über ihr Land zu berichten. Pro Woche sind fünf Beiträge geplant, die alle auf türkisch und deutsch erscheinen. Die „taz Panter Stiftung“ fördert das Projekt. Die taz-Redakteurin Fatma Aydemir leitet die fünfköpfige Redaktion. (gb)





„Zeit“-Herausgeber Joffe verliert Prozeß

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Zeit-Herausgebers Josef Joffe und seines Kollegen Jochen Bittner gegen die ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ abgewiesen. Die Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner hatten in der Folge vom 29. April 2011 die Verbindung einiger bekannter Journalisten zu Lobbyverbänden offengelegt. Joffe und Bittner bemängelten, einzelne Details zu ihren Kontakten seien dabei nicht korrekt gewesen. Das Gericht hob hervor, es komme auf die Hauptaussage an, daß es Verbindungen gebe, und dies sei zutreffend. (gb)