© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 09/17 / 24. Februar 2017

Umwelt
Gar nicht lächerlich
Jörg Fischer

Von den Vorschlägen der Länder zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkesorten halte ich gar nichts“, versicherte Barbara Hendricks vergangene Woche der Rheinischen Post. Mit ihren Forderungen zur Verschärfung des Verpackungsgesetzes liefen sie „Gefahr, sich lächerlich zu machen“, so die Bundesumweltministerin. Zuvor hatte der Bundesrat (Drucksache 797/1/16) verlangt, die Pfandpflicht – wie schon 2002 bereits geplant – ab 2019 nicht am Inhalt, sondern an der Verpackungsart zu orientieren. Blätter wie Focus oder Die Welt schlugen Alarm, doch die SPD-Politikerin reagierte sofort: Ein Pfand auf Milch- und Saftkartons ergebe „keinen Sinn“.
Eine zweckgebundene Abgabe in Höhe von 20 Cent pro Einweggetränkeverpackung.


Doch wo Rauch ist, ist auch Feuer. Das vom Bundeskabinett beschlossene Verpackungsgesetz will die Recycling-Quote für Kunststoffbehältnisse bis 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigern – ohne Zwang funktioniert das nicht. Bereits vor 30 Jahren sollte die Milchpfandflasche freiwillig zurückkehren, doch selbst in hippen Biomärkten dominieren heute Einwegverpackungen. Teuere Tropfen kommen fast ausschließlich in Einwegglasflaschen, nur das proletarische Bier wird noch zu drei Vierteln in Mehrwegglasflaschen und Fässer abgefüllt. Für die Grünen ist die Thematik optimal, um ihr lädiertes Öko-Image aufzupolieren. Passend zur Wählerklientel verlangen sie Pfand auf Kaffeekapseln oder Pappbecher. Der Mehrweganteil soll laut dem rot-grün dominiertem Bundesrat bei 80 Prozent liegen – ansonsten drohe eine „zusätzliche, zweckgebundene Abgabe in Höhe von 20 Cent pro Einweggetränkeverpackung“. Union und FDP sagen nein – was bei den Jamaika-Koalitionsverhandlungen im Herbst herauskommt, ist allerdings eine ganz andere Sache.