© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/17 / 10. März 2017

Meldungen

Verwaltungsgericht ermöglicht Sterbehilfe 

LEIPZIG. In „extremen Ausnahmesituationen“ haben Todkranke Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung. Damit gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einem Mann aus Braunschweig recht, dessen vom Hals abwärts gelähmte Frau sich das Leben nehmen wollte. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte ihr die Erlaubnis für den Erwerb eines tödlichen Gifts verweigert. Sie entschied sich daraufhin für den Freitod in der Schweiz. Die Leipziger Richter argumentierten, das grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen beinhalte auch das Recht, über seinen eigenen Tod bestimmen zu dürfen. Das Recht auf Selbsttötung sei jedoch eine Ausnahme für schwer und unheilbar Kranke,  für die es keine ausreichenden palliativmedizinischen Behandlungsalternativen gebe. (tb)

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Bewährungsstrafe für Kriegsverbrecher

Berlin. Ein irakischer Asylbewerber, der in seiner Heimat mit abgeschlagenen Köpfen von IS-Kämpfern posiert hatte, muß nicht in Haft. Das Berliner Kammergericht verurteilte den 28jährigen Rami K. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. „Es war eine singuläre Situation“, begründeten die Richter das Urteil. Eine Bewährungsstrafe sei Warnung genug. Verurteilt wurde er nach Paragraph 8 des Völkerstrafgesetzbuchs (Kriegsverbrechen gegen Personen). Zuvor hatte der Ex-Offizier, der 2015 mit seiner Frau nach Deutschland kam, bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen. Der Angeklagte hatte sich damit verteidigt, es sei ihm befohlen worden, mit den Köpfen zu posieren. (tb)





Studie: Flüchtlinge sind meist keine Fachkräfte 

KÖLN. Die Einwanderung von Asylbewerbern wird zu einem sinkenden Leistungsniveau des deutschen Bildungssystems führen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Demnach haben neun Prozent aller erwachsenen Flüchtlinge in Deutschland noch nie eine Schule besucht. Fast jeder vierte (24 Prozent) habe die Schule ohne Abschluß verlassen. Dadurch werde der Anteil der Niedrigqualifizierten zunehmen. Den Leistungsabfall prognostiziert das Institut sogar für den Fall, daß „ein bedeutender Teil der Flüchtlinge noch Kompetenzen erwerben und Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen“ werde. Mehr als jeder achte, der derzeit hier lebenden 25- bis 34jährigen habe seine Berufsausbildung nicht in Deutschland erhalten, sagte IW-Bildungsökonom Wido Geis. Zwischen den Herkunftsländern gebe es laut der Erhebung große Unterschiede. Nur 17 Prozent der Afghanen, 19 Prozent der Iraker, aber 40 Prozent der Syrer verfügten über einen dem Abitur ähnlichen Abschluß. (tb)





Umfrage der Woche

Haushaltsüberschuß: Für was sollte der Staat die Mehreinnahmen verwenden?

Das Geld sollte für Bildung ausgegeben werden. 14 %

Damit sollte der Verteidigungsetat aufgestockt werden. 5 %

Die Mehreinnahmen sollten in die innere Sicherheit investiert werden. 21 %

Der Soli könnte abgeschafft werden. 19 %

Das Geld sollte den Bürgern zurückgegeben werden. 42 %

abgegebene Stimmen gesamt: 2.090

Aktuelle Umfrage: Türkei-Konflikt: Sollten türkische Politiker Wahlkampf in Deutschland machen dürfen?

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