© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/17 / 10. März 2017

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Nordrhein-Westfalen: Betreute dürfen wählen 

Düsseldorf. Erstmals dürfen an der Landtagswahl in Nord-rhein-Westfalen am 14. Mai auch Behinderte teilnehmen, die in allen Angelegenheiten unter voller Betreuung gestellt sind. Bislang waren sie vom Urnengang ausgeschlossen. Landesweit soll dies mehr als 21.000 Personen betreffen – bei rund 13 Millionen Stimmberechtigten. Wie viele schwerst mehrfachbehinderte Menschen, die häufig gar nicht in der Lage zu wählen sind, von diesem Recht Gebrauch machen, ist unklar. Grundlage der Änderungen ist das UN-Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006. (vo)