© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/17 / 10. März 2017

Meldgungen

Affären: Auch Le Pen muß Federn lassen    

Paris/Brüssel. Das EU-Parlament hat die Immunität der französischen EU-Parlamentarierin und Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen aufgehoben. Anlaß war die Veröffentlichung von IS-Enthauptungsbildern auf Twitter. Dabei wurden mutmaßlich die Persönlichkeitsrechte des enthaupteten US-Journalisten James Foley verletzt. Aber auch wegen des Verdachts von Scheinbeschäftigungen von Assistenten in Brüssel und falschen Vermögensangaben bei der Steuererklärung wird gegen die 48jährige Vorsitzende des Front National ermittelt. Nur sechs Wochen vor der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen gerät sie – wie der konservative Kandidat François Fillon – in juristische Bedrängnis, wobei man ihr allerdings keine persönliche Bereicherung mit Steuergeldern vorwirft. Erste Meinungsforscher sehen darum den unabhängigen Kandidaten Emmanuel Macron in Führung. Laut einer für den Sender France 2 durch das Institut Odoxa durchgeführten Umfrage könnte Macron 27 Prozent, Le Pen 25,5 und Fillon 19 Prozent erreichen. (FTM)





EuGH: Visumvergabe bleibt so wie gehabt

Luxemburg/Brüssel. Der Gerichtshofs der Europäischen Union hat am Dienstag überraschend seinem Generalanwalt Paolo Mengozzi widersprochen und entschieden, daß die EU-Mitgliedstaaten „nicht verpflichtet“ seien, humanitäre Visa zu erteilen, sondern es stünde ihnen weiterhin frei, dies auf der Grundlage ihres nationalen Rechts zu tun. Der belgische Staatssekretär für Migration und Asyl, Theo Francken (N-VA), äußerte sich erfreut über das Urteil. Der „gesunde Menschenverstand“ habe gesiegt, jubelte der nationalkonservative Politiker. Hintergrund des Urteils war der innenpolitische Streit um die Weigerung Franckens, einer syrischen Familie aus Aleppo, die bei Belgiens Botschaft in Beirut Anträge auf humanitäre Visa eingereicht hatte, ein Visum auszustellen. Generalanwalt Mengozzi vertrat daraufhin die Auffassung, daß die EU-Staaten verpflichtet seien, in ihren Botschaften ein humanitäres Visum zu erteilen. Francken hatte aufgrund seiner unnachgiebigen Haltung Ärger mit der Justiz: Ein belgisches Gericht hatte gegen Androhung eines Zwangsgelds geurteilt, ein „humanitäres Visum“ müsse in diesem Fall erteilt werden (JF 9/17). (ctw)