© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 14/17 / 31. März 2017

Meldungen

Sprachwahrer: Miro Klose und Hamed Abdel-Samad

ERLANGEN. Der Fußballer Miroslav Klose ist zum „Sprachwahrer des Jahres 2016“ gekürt worden. Die Leser der Deutschen Sprachwelt wählten den Weltmeister von 2014 mit rund einem Drittel der Stimmen (33,6 Prozent) auf den ersten Platz. Der gebürtige Oberschlesier ist Schirmherr über die „Miro Deutschen Fußballschulen“ in Oberschlesien. Diese begeistern inzwischen mehr als 300 Kinder in spielerischer Weise für Fußball und die deutsche Sprache. Das Goethe-Institut in Krakau hilft dabei. Auf den zweiten Platz kommt mit 22,1 Prozent der aus Ägypten stammende Politikwissenschaftler und Autor Hamed Abdel-Samad. Bereits 2001 gewann er zwei Redewettbewerbe: einen in deutscher und einen in japanischer Sprache. Wegen seines Eifers im Deutschlernen sei er ein leuchtendes Vorbild. Seine klaren Gedanken spiegelten sich in klarer Sprache wider. Davon zeuge seine mutige Islamkritik. Für die Freiheit des Wortes erdulde er sogar, sich unter Polizeischutz stellen lassen zu müssen. Seit dem Jahr 2000 wählen die Leser der Deutschen Sprachwelt „Sprachwahrer des Jahres“, um vorbildlichen Einsatz für die deutsche Sprache zu würdigen. Die Auszeichnung erhielten bisher beispielsweise Johannes Singhammer (2014), Frank Plasberg (2012), Loriot (2011), Papst Benedikt XVI. (2005) und Reiner Kunze (2002). Die vierteljährlich erscheinende Deutsche Sprachwelt ist mit rund 80.000 Lesern die größte deutsche Zeitschrift für Sprachpflege und Sprachpolitik. Sie tritt für die Erhaltung einer lebendigen deutschen Sprache und für ein neues Sprachbewußtsein ein. (tha)

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AfD kritisiert Zuschüsse für Abtreibungsklinik

MAINZ. Als „rechtswidrig“ kritisiert die  AfD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz die von der Landesregierung im Doppelhaushalt 2017/18 vorgesehenen Zuschüsse von jährlich 75.000 Euro für die Mainzer Abtreibungsklinik von Pro Familia. „Die Festbetragsfinanzierung dieser Einrichtung verstößt eindeutig gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des ungeborenen Lebens“, erklärte der familienpolitische Sprecher Michael Frisch. Das Gericht habe in seinem zweiten Fristenlösungsurteil ausdrücklich betont, daß die Länder aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zum Schutz des Lebens jede aktive Förderung des Schwangerschaftsabbruchs zu unterlassen haben. Dem widerspreche die Subventionierung dieses Zentrums. „Anstatt die straffreie, aber rechtswidrige Tötung Ungeborener zu subventionieren, sollte die Landesregierung diese Mittel besser für schwangere Frauen in Not verwenden, um ihnen so eine Zukunft mit ihrem Kind zu ermöglichen“, forderte Frisch. (JF)

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