© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 16/17 / 14. April 2017

Kinderrechte ins Grundgesetz
Kinder gegen Eltern
Jürgen Liminski

Nun sollen die Kinder und ihre Rechte in die Verfassung. Offensichtlich ist den Befürwortern dieser sozialdemokratischen Initiative der Primat der Eltern bei Pflege und Erziehung (Art. 6,2 GG) ein Dorn im Auge. Dieser natürliche Vorrang mißfiel schon Marx und Engels, die offen die gesamte Erziehung als Aufgabe des Staates forderten. Ihre geistigen Erben, allen voran die SPD-Minister Maas und Schwesig, verbrämen ihre ideologischen Ziele nur mit dem Kindeswohl und der Grundrechtswürde der Kinder.

Diese Würde ist jedem Menschen eigen, also auch Kindern. Eine eigene Erwähnung im Grundgesetz ist nicht nötig. Es sei denn, man will Kinder gegen Eltern ausspielen. Das Kindeswohl kann dabei das Ziel nicht sein, denn für Fehler der Eltern gibt es schon mehr als genug Gesetze und Ämter. Aber was ist, wenn Eltern sich gegen die „frühkindliche Bildung“ in Kitas ab der Geburt wehren, weil sie zu Bindungsschwäche und Traumata führt? 

Mit Kinderrechten im Grundgesetz kann Vater Staat Elternrechte aushebeln und wie weiland in der DDR oder in NS-Deutschland „seine“ Bürger als willige Funktionsträger wofür auch immer heranziehen. Mit Recht und Freiheit aber hat dieser Eingriff in die Familie nichts mehr zu tun. Wer das Kindeswohl im Auge hat, sollte lieber die Elternrechte stärken.