© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/17 / 28. April 2017

Bayerischer Verfassungsschutzbericht
Etabliertenschutz
Michael Paulwitz

Der bayerische AfD-Landeschef Petr Bystron soll vom Landes-verfassungsschutz „beobachtet“ werden. Er ist kein gewaltbereiter Salafist und hat keinen Andersdenkenden tätlich angegriffen, wie das Linksextreme, nicht nur in Bayern, mit AfD-Politikern gerne tun. Er hat auch nicht Artikel 16a des Grundgesetzes mißachtet und die Tore für Hunderttausende illegale Einwanderer ohne Asylberechtigung geöffnet. Was Bystron vorgeworfen wird: „Unterstützung“ für die Identitäre Bewegung. Die hat der VS mit Mutmaßungen über sinistre Absichten und teils skurrilen Begründungen im Visier: Wandern, Sport und aktionistische Kritik an der Merkelschen Masseneinwanderungspolitik. 

Wegen der VS-Beobachtung gibt es aus gutem Grund einen Unvereinbarkeitsbeschluß der AfD mit den „Identitären“. Den bekräftigt Bystron ausdrücklich. Zugleich kritisiert er deren Beobachtung wegen ihrer gewaltfreien Aktionen als unverhältnismäßig, als „politische Instrumentalisierung“ des Verfassungsschutzes. 

Die bekommt er nun an der eigenen Person bestätigt. Wenn schon Kritik an der Beobachtungspraxis der Verfassungsschützer einen Oppositionspolitiker zum potentiellen Verfassungsfeind machen soll, riecht das nach einer billigen Inszenierung, um einem unbequemen Konkurrenten der Regierungspartei zu schaden. Bayerns Verfassungsschutz betätigt sich mal wieder als Etabliertenschutz.