© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 20/17 / 12. Mai 2017

Diskussion um die Vergütung von Vorständen und Aufsichtsräten
Neid per Gesetz
Philipp Bagus

Das Vergleichen sei „das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit“, wußte schon der dänische Philosoph Søren Kierke­gaard. Besonders bei Einkommensvergleichen ist die Empörung oft groß. Vorstandsvorsitzende in Deutschland verdienen im Schnitt das 17fache ihrer Mitarbeiter – in manchen Dax-Konzernen ist es sogar das 170fache. Dies erzeugt Neid und Mißgunst. Und nicht nur aus der SPD kommen Rufe nach Gehaltsobergrenzen.

Dabei ist es Sache der Eigentümer, was sie ihren Angestellten zahlen. Die Aktionäre könnten sich aber daranmachen, intelligente Verträge zu entwerfen, die die Interessen von Unternehmen und Managern in Einklang bringen. Doch können diese Spitzengehälter und Gehaltsunterschiede überhaupt marktwirtschaftlich gerechtfertigt werden? Ist es nicht die Masse der viel geringer entlohnten Arbeitnehmer, die letztlich den Unternehmenserfolg ausmachen? Im Zuge des Dieselskandals verloren VW-Aktien binnen weniger Stunden über zwölf Milliarden Euro an Wert. Dieser Verlust war sicherlich nicht die Schuld des Monteurs in Wolfsburg, sondern die von Spitzenmanagern und letztlich die Verantwortung des Vorstands.

Andersherum sind Milliardengewinne bei der Marktkapitalisierung nicht den Blaumännern, sondern den Spitzenmanagern anzurechnen. Die 16 Millionen Euro, die Martin Winterkorn als VW-Chef verdiente, erscheinen eher gering im Vergleich zu den möglichen Milliardenverlusten und Gewinnen, die durch Entscheidungen des Vorstandsvorsitzenden anfallen können. Zudem ist die Marktkapitalisierung internationaler Konzerne aufgrund der Globalisierung und der Geldschwemme der Notenbanken stark angestiegen. Die rasante Erhöhung der Vorstandsvergütung verwundert daher nicht, denn mit der Marktkapitalisierung ist auch die Verantwortung gestiegen.

Die Vorstände können ihren Aktionären Milliardengewinne verschaffen – oder aber Milliarden an Börsenwerten vernichten. Dennoch gibt es wirtschaftliche Vergütungsgrenzen: Der Markt begrenzt Gehälter und fungiert als natürliches Korrektiv. Wer zu hohe Löhne oder Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütungen zahlt, wird langfristig vom Markt verschwinden.

Niemand kann dauerhaft seinen Angestellten mehr zahlen, als sie leisten. Die Konkurrenz, die für die gleiche Leistung geringere Gehälter zahlt, wird ihre Produkte günstiger anbieten können und den „Zuvielzahler“ verdrängen. So leisten die anonymen Marktkräfte eine effektive und gerechte Kontrolle – besser als jedes Gesetz zur Begrenzung von Managergehältern. Wer versteht, daß der Marktprozeß einen stetigen Vergleich von Leistungen beinhaltet und exzessive Gehälter begrenzt, der kann sich zufrieden zurücklehnen.






Prof. Dr. Philipp Bagus lehrt VWL an der Universität Rey Juan Carlos in Madrid.

 www.philippbagus.de