© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/17 / 07. Juli 2017

Aufgeschnappt
Fallbeispiel AStA
Matthias Bäkermann

Da sind sich der AStA der Uni Göttingen, die „Basisgruppe Jura“ und das Referat für Gender & Diversity völlig einig: „Alle Materialien der juristischen Lehre müssen grundlegend überarbeitet werden!“ Bereits im Mai hatte ein sensibles Wesen seinen Zorn im Juridicum auf allerlei Handzetteln kundgetan, daß Sprache und Inhalt von Fallbeispielen im Jurastudium „gesellschaftliche Machtverhältnisse unhinterfragt reproduziere“. Dieser Klage schließen sich nun auch die Gremien der Studentenschaft an. 

In den Standardfällen in den Seminaren „dominieren typisierte und vergeschlechtlichte Rollenzuschreibungen wie der Täter, der Käufer und die Verkäuferin.“ Zudem seien sie „sozialchauvinistisch“, da oft „von straffällig gewordenen Nicht-Akademiker*innen durchzogen, wie etwa dem unterschlagenden Lkw-Fahrer oder der stehlenden Putzkraft“. Daß Beziehungskonstellationen „fast ausschließlich heterosexuell ausgestaltet“ seien und „Identitäten jenseits der binären Geschlechtervorstellungen von Mann und Frau völlig ausgeklammert“ würden, dürfte vor allem die Gender & Diversity-Fraktion entsetzen. 

Es dürfte wohl jenseits jedes Reflexionsniveaus der Eiferer sein, daß ihre unverkennbare Litanei für sich als wahrhaft stereotypes AStA-Fallbeispiel herhalten könnte.