© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 29/17 / 14. Juli 2017

Trommeln gegen Australiens „völkerrechtswidrige Flüchtlingspolitik“
Beunruhigendes Vorbild
(wm)

Menschenrechtsanwälte“, angeführt von Jura-Dozenten der kalifornischen Stanford-Universität, haben die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag aufgefordert, sich nicht ausschließlich mit Verbrechen afrikanischer Potentaten zu befassen, sondern sich auch einmal eine „relativ mächtige westliche Nation“ vorzuknöpfen. Gemeint ist Australien, das in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts seit Jahren seine langen Seegren-zen rigide schützt und asiatische Armutszuwanderung erfolgreich abwehrt. Wer es trotzdem versucht und auf hoher See aufgegriffen wird, den verbringt die australische Marine in zwei Internierungslager auf den Inseln Manus und Nauru. Dort, so klagt die an der American University in Washington D. C. lehrende Juristin Rebecca Hamilton, eine gebürtige Australierin, käme es aber zu „Gewalt und Mißbrauch“(Welt-Sichten, 4/2017). Wegen dieser „mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ solle der ICC die Regierung in Canberra, deren „Flüchtlingspolitik völkerrechtswidrig“ sei, zur Verantwortung ziehen. Gelinge dies nicht, bestehe die Gefahr, daß man einen „beunruhigenden Präzedenzfall“ schaffe, da die auf „Abschreckung potentieller Asylbewerber“ zielende australische Politik als „normal“ akzeptiert werde und in der „größten Flüchtlingskrise“ seit 1945 den Europäern zum Vorbild dienen könne. 


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