© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 35/17 / 25. August 2017

Meldungen

Gericht erlaubt sogenannte Adblocker 

MÜNCHEN. Sogenannte Adblocker zur Blockierung von Werbung auf Internetseiten verstoßen nicht gegen geltendes Recht. Dies hat das Oberlandesgericht München vergangenen Donnerstag entschieden. Süddeutsche Zeitung, ProSiebenSat.1 und die RTL-Tochter IP Deutschland hatten gegen das Kölner Unternehmen Eyeo geklagt und gefordert, es dürfe sein Programm AdBlock Plus nicht mehr vertreiben. Die Medienunternehmen argumentierten, Eyeo verzerre den Werbemarkt mit seinem Geschäftsmodell, nach dem Firmen Geld bezahlen müssen, um durch die Anzeigensperre zu kommen. (gb)





Sechs Monate Haft für Michael Stürzenberger 

MÜNCHEN. Das Landgericht München hat den Journalisten Michael Stürzenberger vergangenen Freitag zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt. Stürzenberger hatte im Juni 2016 auf „PI-News“ den SZ-Artikel „Muslimische NS-Helfer – Hakenkreuz und Halbmond“, in dem er erwähnt wird, besprochen. Den Beitrag verlinkte er auf Facebook. Dazu bildete er ein historisches Foto ab, das den damaligen Mufti von Jerusalem, Mohammed Amin Al-Husseini, beim Handschlag mit einem Nationalsozialisten mit Hakenkreuz-Armbinde zeigt. Stürzenberger sieht sein Handeln durch § 86 (3) StGB gedeckt, wonach das Zeigen von NS-Symbolen gestattet ist, wenn es der „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte“ dient. Er kündigte an, Rechtsmittel einzulegen und durch alle Instanzen zu gehen. (gb)





ARD dementiert Gebührenerhöhung

KÖLN. ARD-Sprecher Steffen Grimberg hat eine schrittweise Erhöhung des Rundfunkbeitrages auf 21 Euro im Jahr 2029 dementiert. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hatte berichtet, ARD, ZDF und Deutschlandradio wollten im September den für sie zuständigen Bundesländern eine automatische Anpassung der Gebühren vorschlagen. Grimberg betonte gegenüber der Bild-Zeitung, die Darstellung der FAS sei „frei erfunden“. Die ARD werde erst im Frühjahr 2019 ihren Bedarf für die vierjährige Beitragsperiode ab 2020 anmelden. (gb)