© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 36/17 / 01. September 2017

Meldungen

Freiheitsstrafe für Anti-G20-Gewalttäter 

Hamburg. Ein Amtsgericht in der Hansestadt hat einen Teilnehmer der gewalttätigen Anti-G20-Krawalle wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerem Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Der Richter begründete sein hartes Urteil gegen den 21jährigen Holländer auch mit einer Gesetzesverschärfung zum Schutz von Amtsträgern. „Polizisten sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft“, so die Begründung. Gegen einen 24 Jahre alten Polen, der Feuerwerkskörper und Zwillengeschosse bei sich hatte, wurde eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verhängt. (vo)





Umfrage: Islam gehört  nicht zu Deutschland 

BERLIN. Die Mehrheit der Deutschen ist einer Umfrage zufolge nicht der Meinung, daß der Islam zu Deutschland gehört. Annähernd 60 Prozent der Befragten sind dagegen, ergab eine Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Insa für die Bild-Zeitung. 24 Prozent sind dafür. Sowohl die Mehrzahl der Unions- (58 Prozent) als auch der FDP- (65 Prozent) und der AfD-Wähler (98 Prozent) stimmen der Aussage, der Islam gehöre zu Deutschland, nicht zu. Auch der überwiegende Teil der Wähler von Grünen (46 zu 42 Prozent), Linkspartei (50 zu 36 Prozent) und SPD (59 zu 31 Prozent) geht mit der Aussage nicht konform. Auch die noch unentschiedenen Wähler sind der Umfrage zufolge mehrheitlich nicht der Meinung, daß der Islam zu Deutschland gehört (57 Prozent dagegen, 23 Prozent dafür). „Das Statement der Kanzlerin, daß der Islam zu Deutschland gehört, wird von der Mehrheit der Deutschen, auch ihrer Wähler, nicht geteilt“, sagte Insa-Chef Hermann Binkert dem Blatt. (ls)





Prozeß: Schulverweigerer erringen Teilsieg

FRITZLAR. Ein christliches Ehepaar, das seine Kinder zu Hause unterrichtet, muß zunächst keine weitere Strafverfolgung fürchten. Zwei Verfahren gegen das Ehepaar Thomas und Marit Schaum aus Osthessen, das seit 1993 seine neun Kinder nicht zur Schule schickt, wurden ausgesetzt, da das staatliche Schulamt bis heute nicht über einen fristgerechzen Widerspruch der Familie entschieden hatte. Die Schaums mußten sich vor dem Amtsgericht Fritzlar „wegen Entziehung von der Schulpflicht“ verantworten, weil sie derzeit noch zwei ihrer Töchter zu Hause unterrichten beziehungsweise unterrichtet hatten. Für die Familie bedeute die Entscheidung einen Zeitgewinn von vermutlich mehreren Jahren. Sie ist aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht bereit, ihre Kinder auf eine öffentliche Schule zu schicken Unter anderem lehnt sie die Evolutionslehre im Biologieunterricht und den neuen Sexualkundelehrplan ab, der darauf abziele, die Kinder zur Akzeptanz der „sexuellen Vielfalt“ zu erziehen. (idea, tb)