© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 37/17 / 08. September 2017

Aufgeschnappt
Amtliche Verwirrungen
Matthias Bäkermann

Auch Abseitiges kann die Mühlen der Bürokratie am Laufen halten. Nun kursiert ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern von Ende August an verschiedene deutsche Justizbehörden mit einem Warnhinweis. Höchstamtlich stehen dort die „Reichsbürger“ im Fokus. Diese skurrilen Zeitgenossen betrachten sich nicht als Bürger der Bundesrepublik Deutschland, bestreiten sogar die Existenz derselben als legitimen und souveränen Staat und stellen sich Phantasiedokumente aus: Jedem Tierchen sein Plaisierchen, könnte man schmunzeln und sich wieder der Realität zuwenden.  

Die Münchner Ministerialbehörde spielt aber die Posse mit und macht sich nun ernsthaft sorgen, daß „Reichsbürger“ sich über bei Notaren beglaubigte Wahlscheine zur Bundestagswahl diese „als indirekte Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit“ für ihresgleichen zur Legitimation nutzen könnten. Beglaubigungen dieser Art verstießen gegen Paragraph 40 des Beurkundungsgesetzes, mahnt deshalb die Behörde. Zudem bestehe die Gefahr, daß „Dokumente“ wie diese „in den Wahllokalen zur Verwirrung führen“. 

Diese Sorge offenbart indes jede Humorlosigkeit: Schließlich führte doch nichts eine „Reichsbürger“-Existenz mehr ad absurdum als die Teilnahme an der Bundestagswahl.