© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 40/17 / 29. September 2017

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Abschiebungen nach Afghanistan erlaubt

KOBLENZ. Abschiebungen nach Afghanistan sind auch weiterhin möglich. Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz drohe abgelehnten Asylbewerbern nicht überall in Afghanistan eine Gefahr für Leib und Leben. Geklagt hatte ein Afghane, dessen Asylantrag abgelehnt worden war. Er argumentierte unter Berufung auf Berichte von Pro Asyl und Amnesty International, eine Abschiebung in sein Heimatland sei wegen der dortigen landesweiten Bedrohung nicht möglich. Das Gericht wies die Klage des Mannes jedoch zurück. Auch nach dem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul Ende Mai sei die Bedrohungslage „in den einzelnen Provinzen stark unterschiedlich“, heißt es in dem Urteilsspruch. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, „daß oppositionelle Gruppen bereits weite Teile des Landes beherrschten“. Lediglich 30 von 408 Distrikten seien von den Taliban dominiert. Nach dem Anschlag auf die deutsche Botschaft hatte der Bundestag einen Abschiebestopp nach Afghanistan beschlossen. Die Entscheidung gilt jedoch nicht für Straftäter, sogenannte Gefährder und Ausreisepflichtige, die ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern. (ha)





Ex-Bamf-Chef kritisiert Debatte über Asylkosten 

STUTTGART. Der frühere Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, hat der Behauptung widersprochen, für Asylsuchende sei in Deutschland Geld vorhanden, nicht aber für sozial schwach gestellte Deutsche. Das seien „Anmutungen und Behauptungen“, die insgesamt nicht stimmten, sagte Weise dem SWR. „Ich finde es auch unglaublich, wie manche zu Zahlen kommen, die Flüchtlinge kosten uns 20 Milliarden Euro. Das sieht so aus, als bekommen das die Flüchtlinge. Das ist Unsinn. Wenn zum Beispiel jemand kocht, dann ist das eine ganz normale Arbeit, die ins Bruttoinlandsprodukt geht. Wofür er kocht, ist letztlich egal.“ Er warne deshalb vor solchen falschen Behauptungen, betonte Weise. Er kenne die Sätze für die Grundsicherung beim Arbeitslosengeld, und diese seien individuell höher. „Und das andere ist eben unser christlicher Zehnt, den wir als Bundesrepublik zahlen, für unseren humanitären Auftrag gegenüber Flüchtlingen.“ Sicher sei es ratsam, daß in der EU eine Angleichung der Sozialstandards für Flüchtlinge angestrebt werde. Es stehe aber außer Frage, daß diese in Deutschland wegen der teureren Lebenshaltungskosten höher ausfielen als beispielsweise in Bulgarien. Insgesamt lehne er eine Diskussion darüber ab, „ob jemand einen Euro mehr oder weniger“ bekomme. Das sei „Kleingeisterei“. Wer nach Deutschland komme und Schutz bekomme und sich an die Regeln halte, der sei willkommen. Wer dagegen kriminell werde, der habe in Deutschland nichts zu suchen. Darauf komme es an, so Weise. (krk)