© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 42/17 / 13. Oktober 2017

Von der Verfassungsfeindschaft populistischer Ideologen
Nur fremdbestimmt selbstbestimmt
(dg)

Politologen haben ein neues Geschäftsfeld erschlossen: den „Populismus“. Stündlich steigt die Papierflut. Methodisch wird deshalb nach der bewährten Tscheka-Maxime verfahren: Den Täter haben wir schon, die zu ihm passende Tat findet sich. So steht auch für Mattias Kumm, der am Berliner Wissenschaftszentrum die Professur für Global Public Law innehat, das Ergebnis seiner „Analysen“ ohne lästigen Forschungsaufwand „maasgeschneidert“ fest: „Populistische Ideologien sind strukturell verfassungsfeindlich“ (WZB Mitteilungen, 157/2017). Warum? Weil sie die „internationale Zivilgesellschaft“ als ungerechtfertigte Einmischung von außen negieren, die „Voraussetzung für die Legitimität nationaler Entscheidungsprozesse“ seien. Einmal abgesehen davon, daß im Zeitalter der Globalisierung regelmäßig nicht nebulöse auswärtige „Zivilgesellschaften“ übergriffig werden, sondern Apple, Google, Goldman Sachs & Co., scheint Kumm das Herzstück alteuropäischer Demokratietheorie, die Selbstbestimmung, die heute das Souveränitätsethos aller bedeutenden Nationen fundiert, kurzerhand demagogisch umdefinieren zu wollen. Demnach gehören nur „Praktiken kollektiver Selbstbestimmung“, die fremde Mitwirkung einbeziehen, zum „freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaat“. Wer das nicht akzeptiere, dürfe sich nicht auf Demokratie berufen. So backt man Verfassungsfeinde. 


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