© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/17 / 17. November 2017

Karlsruhe prüft das Zulassungsverfahren für Mediziner
Arztsein ohne Einser-Abi
(dg)

Die Studienplatzvergabe für Humanmediziner steht derzeit auf dem Prüfstand in Karlsruhe. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) befaßte sich Anfang Oktober in einer ersten Anhörung mit dem Numerus-Clausus-Verfahren (NC) für die Zulassung zum Medizinstudium. Derzeit haben nur Abiturienten mit einer Durchschnittsnote von 1,0 bis 1,1 sofort eine Chance, einen der 11.000 Studienplätze zu ergattern, während die jährlich etwa 50.000 Mitbewerber mit schlechteren Zeugnissen bis zu 15 Semester Wartezeit einplanen dürfen. Das BVerfG prüft in den nächsten Wochen, ob das allein an der Abiturnote orientierte Zulassungssystem dem Recht auf freie Berufswahl entspricht und den Grundsatz der Gleichbehandlung erfüllt. Schlicht „unfair“ findet es die Bundesvertretung der Medizinstudierenden, die inzwischen Unterstützung von der Bundesärztekammer bekommt (Deutsches Ärzteblatt, 41/2017). Die signalisiert schon länger, daß es zum „Arztsein“ viel mehr brauche als ein Einser-Abitur. Deswegen sollte das tradierte System „dringend reformiert“ werden. Auch der Medizinische Fakultätentag, der den NC nicht gänzlich abschaffen will, spricht sich nun deutlich für ein erweitertes Auswahlverfahren aus, das Kriterien wie psychosoziale Kompetenz, soziales Engagement oder Berufserfahrung im Gesundheitsbereich berücksichtigen müsse. 


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