© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 50/17 / 08. Dezember 2017

Hauptsache, die Truppe aufgescheucht
Kein Terrorverdacht: Haftbefehl gegen Offizier aufgehoben
Peter Möller

Das zeitliche Zusammenspiel dürfte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mehr als ungelegen kommen. Kaum ist der Entwurf für den von ihr im Frühjahr initiierten neuen Traditionserlaß für die Bundeswehr veröffentlicht, erscheint der Skandal rund um den terrorverdächtigen Oberleutnant Franco A., der mit ausschlaggebend für die Überarbeitung des Erlasses war, in einem neuen Licht.

Zur Erinnerung: Ende April war Franco A. unter dem Vorwurf festgenommen worden, er plane mit einer illegal beschafften Pistole, die er auf dem Wiener Flughafen versteckt hatte, Anschläge auf hochrangige Politiker, um den Verdacht dann auf Asylbewerber zu lenken. Dafür, so glaubten die Ermittler, hatte sich A. unter falschem Namen als syrischer Kriegsflüchtling ausgegeben und Asyl beantragt. Neben A. waren zeitweise zwei mutmaßliche Komplizen festgenommen worden, was zu lebhaften Spekulationen über die Existenz einer rechtsextremistischen Terrorzelle innerhalb der Bundeswehr führte. Im Zuge der Ermittlungen waren in der Kaserne im elsässischen Illkirchen, in der Franco A. stationiert war, zudem Erinnerungsstücke an die Wehrmacht gefunden worden. Die daraufhin von der Verteidigungsministerin angeordnete Durchsuchung aller Kasernen gipfelte im Beschluß zur Überarbeitung des Traditionserlasses.

Vergangene Woche nun hob der Bundesgerichtshof den im April dieses Jahres gegen Franco A. unter anderem wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erlassenen Haftbefehl auf. Begründung: Der Beschuldigte ist nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen der ihm vorgeworfenen Vorbereitung von Terroranschlägen nicht mehr dringend verdächtig und es bestehe aufgrund der geringeren Straferwartung keine Fluchtgefahr mehr. Straffrei wird Franco A. dennoch nicht ausgehen. Denn zumindest für den unerlaubten Waffenbesitz und dafür, daß er sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zugelegt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hatte, wird er sich vor Gericht verantworten müssen.