© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 02/18 / 05. Januar 2018

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Abgeschobener muß zurückgeholt werden 

HANNOVER. Erneut muß ein bereits abgeschobener Asylbewerber nach Deutschland zurückgebracht werden. Andernfalls droht dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) laut einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Hannover eine Strafzahlung in Höhe von 8.000 Euro. Den Asylantrag des Mannes aus Simbabwe hatten die Behörden im Mai 2017 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Das Bamf leitete seine Abschiebung ein. Der Mann landete zunächst im äthiopischen Addis Abeba. Von dort aus stellte er Ende Oktober einen Abänderungsantrag und legte weitere Unterlagen vor, die belegen sollten, daß er in seiner Heimat politisch verfolgt werde. Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht damals statt. Dennoch ordnete das Bamf den Weiterflug in das Heimatland an. Laut Gericht mißachtete die Ausländerbehörde damit den Handlungsbefehl, die Abschiebung einzustellen. Der Einwand des Bamf, das Asylbegehren werde in der Hauptsache ohnehin keinen Erfolg haben, sei nicht überzeugend, so die Richter. (ha)