© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/18 / 09. Februar 2018

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Tortenwurf: Studentin muß ins Gefängnis 

KIEL. Nach ihrem Tortenwurf auf die AfD-Politikerin Beatrix von Storch bei einer Wahlkampfveranstaltung im November 2016 muß eine Studentin für 14 Tage ins Gefängnis. Zuvor hatte sie sich geweigert, die vom Amtsgericht Kiel festgelegte Geldstrafe von 150 Euro zu bezahlen, berichtete das Hamburger Abendblatt. „Ich möchte kein Geld bezahlen, ich möchte die Strafe im Gefängnis absitzen“, bekräftigte die Studentin. Sie wolle „darauf aufmerksam machen, daß Strafe und Knast nicht dabei helfen, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Ich werde weiterhin mit Torten werfen, wenn sich Politikerinnen wie Beatrix von Storch so menschenverachtend äußern“, teilte die 22jährige mit. Die junge Frau hatte sich eigenen Angaben zufolge an den Äußerungen der AfD-Politikerin zur Asylpolitik gestoßen und wollte ein Zeichen setzen. Nach Ansicht des Gerichts stellte der Tortenwurf auf von Storch eine Beleidigung dar. Das Gericht beschimpfte die Verurteilte als Erfüllungsgehilfen einer „völkischen und faschistischen Öffentlichkeit“. Anfang der Woche trat sie ihre zweiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Lübeck an. (ha)