© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 10/18 / 02. März 2018

Wer soll das bezahlen?
Hochrisikospiele: Die Deutsche Fußball Liga will das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen anfechten, wonach sie die Kosten der Polizeieinsätze mittragen soll
Ronald Berthold

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muß für die Kosten der Polizeieinsätze bei Bundesligaspielen aufkommen, bei denen Ausschreitungen befürchtet werden. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Bremen gefällt und damit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Der Richterspruch könnte richtungsweisend für alle Risikospiele von der Ersten bis zur Dritten Liga sein. Allerdings hat die DFL angekündigt, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen. Die Auseinandersetzung zwischen ihr und dem rot-grün regierten Bremen wird somit dort weitergehen.

Das Bundesland schickt der DFL bereits seit dem 19. April 2015 Gebührenbescheide für die Einsätze seiner Polizisten. Damals ging es um 425.000 Euro, die bei einem Spiel zwischen den hanseatischen Erzrivalen Werder Bremen und Hamburger SV angefallen waren. Die DFL verweigerte die Zahlungen. Der Bremer Senat klagte daraufhin und bekam nun recht. Die Landesregierung argumentiert, die Spiele des in der Stadt ansässigen Vereins seien nur deshalb wirtschaftlich erfolgreich, weil die Zuschauer entsprechend geschützt würden. 

DFB beklagt „abwegiges Urteil“

Das sah auch das Oberverwaltungsgericht so. Die Kernaufgabe des Staates, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen, trete dahinter zurück. Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Reinhard Grindel, hält das Urteil hingegen für „abwegig“. Die Fußballspiele trügen nicht zum wirtschaftlichen Erfolg der DFL bei, meinte der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete: „Die Spiele in Bremen mit Kostenerstattungsanspruch der Stadt waren alle im Vorfeld ausverkauft.“ Auch darüber hinaus kritisiert Grindel die Gerichts-entscheidung: „Der Fußball ist nicht Störer. Störer sind Gewalttäter, die die Plattform des Fußballs ausnutzen.“ Er sieht in dem Urteil eine Privatisierung und Kommerzialisierung des Kampfes gegen Gewalt. Dies sei aber „Aufgabe der Polizei“. Die vor Gericht unterlegene DFL argumentiert ähnlich. „Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt“, betonte ihr Präsident Reinhard Rauball: „Eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze.“ Es sei „nicht nachvollziehbar“, daß der Fußball „für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die eine Kernaufgabe des Staates ist und der Allgemeinheit zugute kommt, verantwortlich sein soll“.