© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/18 / 23. März 2018

Willkommenskulturelle Anregungen aus dem Alten Testament
Asylstädte auch für Schwerverbrecher
(wm)

Die sich gern als geistige Erbin Hannah Arendts inszenierende Seyla Benhabib hat vorgemacht, wie man es mit One-World-Litaneien der Offenheit zur gut dotierten Stelle in Yale bringt. Seit der Übersetzung ihres für universelle Niederlassungsfreiheit agitierenden Hauptwerks „Die Rechte der Anderen“ (Berlin 2008) hagelt es Vortragseinladungen in die akademische Provinz bundesdeutscher Möchtegern-Weltbürger. Zu ihren eifrigsten Nacheiferern hierzulande zählen der Bremer Jurist Andreas Fischer-Lescano, der Erfinder eines „Regenbogenrechts“, dessen „Transnationalität“ er aus „Quellen des Judentums“ ableitet, sowie der Frankfurter Sozialwissenschaftler Daniel Loick, der sich 2012 mit einer „Kritik der Souveränität“ in den Kreis der Propagandisten „flexibler Staatsbürgerschaften“ einführte. Auch Loick will aus dem Asylrecht des Alten Testaments (AT) willkommenskulturellen Honig saugen (Leviathan, 4/2017). „Sanctuary cities“, US-Städte der Zuflucht, die Donald Trumps Pläne zur „Deportation von Geflüchteten“ sabotieren, griffen diese „Idee der Zufluchtstätten“ des AT auf, die auch „Asylstädte“ umfasse, „in die sich sogar Schwerverbrecher zurückziehen konnten, ohne verfolgt zu werden“. Eine charmante Facette der Loickschen Vision „universeller Aterritorialität“, die ihr in Freiburg, Kandel, Flensburg usw. sicher viele neue Freunde wirbt. 


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