© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 15/18 / 06. April 2018

Festnahme von Carles Puigdemont in Deutschland
Die Auslieferung verweigern
Manfred Brunner

Unüberhörbar lehnen viele Bürger eine Auslieferung des früheren katalanischen Regierungspräsidenten Puigdemont von Deutschland nach Spanien ab. Diese Bürger haben ein gutes Gespür für die Peinlichkeit des Vorganges. Das drückt sich in dem weitverbreiteten sarkastischen Witz aus, Puigdemont hätte keinerlei Schwierigkeiten mit den deutschen Behörden, wenn er vor der  Grenze seinen Paß aufgegessen hätte. Diese Bürger haben aber auch ein gutes rechtliches Gespür. 

Denn zu den 32 Straftaten, bei denen der Rahmenbeschluß zum europäischen Haftbefehl eine gewissen Auslieferungsautomatik festlegt, gehören zwar so schwammige Tatbestände wie Fremdenfeindlichkeit, Rebellion jedoch nicht. Hier kommt es also auf die Strafbarkeit in Deutschland an und hier wird eine Gleichartigkeit zum Hochverrat des Paragraphen 81 des Strafgesetzbuches behauptet. Dieser nennt jedoch Gewalt oder Drohung mit Gewalt als Tatbestandsmerkmal. Es soll nun Puigdemont Eventualvorsatz vorgeworfen werden, das heißt er hätte nicht darauf vertrauen dürfen, daß keine Gewalt ausbreche. Daß er bei der durchgehend friedlichen Vorgeschichte der katalanischen Separationsdemonstrationen unserer Zeit trotzdem mit Gewalt hätte rechnen müssen, ist ebenso konstruiert wie der Vorwurf der Untreue. Aus Rechtsgründen sollte eine Auslieferung daher verweigert werden.