© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 15/18 / 06. April 2018

Traditionserlaß der Bundeswehr
Das Richtige im Falschen
Moritz Schwarz

Nun hat die Verteidigungsministerin den neuen Traditionserlaß unterzeichnet, der lobenswerterweise das Bekenntnis zu Persönlichkeiten des militärischen Widerstandes erneuert. Es ist wichtig, daß künftig auch über die Erhebung des 20. Juli 1944 hinaus Soldaten als vorbildhaft geehrt werden, die gegenüber Zivilisten, Gefangenen oder Verfolgten jene Ritterlichkeit bewiesen, zu der die sogenannten Zehn Gebote des deutschen Soldaten verpflichteten, die jeder Wehrmachtssoldat ins Soldbuch eingedruckt bei sich trug („Der deutsche Soldat kämpft ritterlich ...“). Das allerdings kann nicht nur für einen mutigen Judenretter wie Feldwebel Anton Schmid gelten, sondern auch für einen nicht weniger mutigen Monarchisten wie den „Schwarzen General“ Theodor Groppe, dessen Ehrung das Ministerium bis heute „aussitzt“.   

Dennoch ist der Erlaß fatal, denn so wichtig Gewissens-Sittlichkeit ist, im Mittelpunkt stehen kann sie nicht. Denn Zweck der Armee ist der Kampf und die höchste Sittlichkeit folglich die Vorbildhaftigkeit auf dem Schlachtfeld, also der Einsatz für den Sieg der Fahne und die Kameraden – natürlich auch der Reichswehr, Wehrmacht und NVA. Tradition (also das „Überlieferte“) nur zu suchen, wo sie demokratischen Werten entspricht, ist ignorant, weil dies die Vergangenheit nicht annimmt und ehrt, was Sinn von Tradition ist, sondern sie kleinmacht und richtet. Von einem Anti-Traditionserlaß also wäre besser die Rede.