© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/18 / 20. April 2018

Lesereinspruch

Erfolgreich behindert

Zu: „Wenn der Banker zum Rasenmähen kommt“ von Justin Cedrik Salka (JF 14/18)

Ihr Lob zum Raiffeisen-Jahr 2018 teile ich nicht. Durch die Insolvenz eines Mieters, Zwangsräumung etc., wurde das Darlehen notleidend, und die Raiff­eisenbank Neuwied kündigte das Darlehen. Durch Verkauf des Grundstücks, der Genossenschaftsanteile sowie einer Lebensversicherung war ich aber zum 30. März 2007 à jour und schuldenfrei. Doch einen Monat später forderte die Raiffeisenbank 9.000 Euro für die Vorfälligkeit, da ihr durch die vorfristige Rückzahlung der Darlehens-Gesamtsumme ein Schaden entstanden sei. Gutachten ergaben eine Falschberechnung. Doch erst Jahre später erging ein Urteil des Landgerichts zu meinen Gunsten, dessen schriftliche Begründung verspätet verfaßt wurde, weshalb die Bank das Urteil anfocht. Das nunmehr zuständige Oberlandgericht in Jena läßt sich alle Zeit der Welt. Heute schreiben wir den 3. April 2018: Elf Jahre später, in denen mich die Bank in meiner wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgreich behindert hat. Die Welt Friedrich-Wilhelm Raiffeisens, seine Vision Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, existiert nicht mehr.

Wolfgang Germanus, Eisenberg