© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/18 / 27. April 2018

Lesereinspruch

Lösung mit Luther

Zu: „Der Kern der Kirche“ von Martin Lohmann, JF 16/18

Diese Sichtweise bedarf der Korrektur. Die lutherische Lehre dazu, „Confessio Augustana“ (CA) von 1530, vorgelegt auf dem damaligen „Reichstag“ zu Augsburg“, legt in Art. X eindeutig fest: „Vom Abendmahl des Herrn wird so gelehrt, daß der wahre Leib und das wahre Blut Christi wirklich unter der Gestalt des Brotes und des Weines im Abendmahl gegenwärtig ist und dort ausgeteilt und empfangen wird.“ Die „wirkliche Gegenwart“ ist im lateinischen Text mit „vere adest“ formuliert. Dies entspricht der von Herrn Lohmann geforderten Sicht der „katholischen“ Kirche. Ob Rom sich damit zufriedengibt, bleibt zweifelhaft, da sie ja mit der Ämterfrage noch die „gültige Wandlung“ durch einen Priester in „apostolischer Sukzession“ einfordert. Als Pfarrer der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers wurde ich auch auf die CA verpflichtet und glaube damit an die „Realpräsenz“ des Leibes und des Blutes Christi unter Brot und Wein. Was „weiß“ Rom mehr? Luther hat lediglich eine „Transsubstantion“ abgelehnt und wollte das „Geheimnis“ der Realpräsenz wahren.

Prof. em. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Kuhlmann, Leuven