© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/18 / 27. April 2018

Meldungen

Kriminalstatistik: Straftaten gehen zurück

BERLIN. Die Zahl der in Deutschland registrierten Straftaten ist so niedrig wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Allein im vergangenen Jahr sank die Zahl der gemeldeten Delikte um zehn Prozent, berichtete die Welt am Sonntag, der die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 vorliegen. Für das vergangene Jahr weist die Statistik deutschlandweit 5,76 Millionen Straftaten aus. Das ist ein Rückgang um 610.542 im Vergleich zu 2016. Allerdings sind die Zahlen vor allem einem Rückgang bei Wohnungseinbrüchen zuzuschreiben (-23 Prozent). Hingegen ging die Gewaltkriminalität nur um 2,4 Prozent zurück. Bei den Morden gab es sogar ein Plus von 3,2 Prozent. (tb) 

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Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen 

HANNOVER. Flüchtlingsbürgen in Niedersachsen müssen ihre Schulden gegenüber deutschen Behörden vorerst nicht begleichen. Die Forderungen an die rund 5.200 Bürgen, die Asylsuchenden den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt worden, teilte das niedersächsische Innenministerium auf eine Landtagsanfrage der Grünen mit. Einzelpersonen, Kirchengemeinden und Vereine hatten 2014 und 2015 Bürgschaften für Syrer unterschrieben, die ihre Angehörigen nachholen wollten. Die Bürgen verpflichteten sich, gegebenenfalls für deren Lebensunterhalft aufzukommen. Viele gingen dem NDR zufolge davon aus, daß ihre Unterhaltspflicht ende, wenn die Betroffenen als Flüchtlinge anerkannt würden. 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht jedoch anders. Die Bürgen müssen auch nach Anerkennung der Asylbewerber für deren Kosten aufkommen. Einige Flüchtlingshelfer sollen demnach bis zu 700.000 Euro an die Jobcenter zahlen. (ls)





Verfassungsgericht rügt die Stadt Wetzlar

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat der Stadt Wetzlar eine Rüge erteilt, weil sie ein Urteil des höchsten Gerichts nicht umgesetzt hat. Dabei ging es um eine geplante NPD-Veranstaltung in der Wetzlarer Stadthalle am 24. März. Trotz eines anderslautenden Urteils stellte die Stadt der Partei die Halle mit Verweis auf nicht erfüllte Mietbedingungen nicht zur Verfügung. „Offensichtlich bestanden bei der Stadt Wetzlar Fehlvorstellungen über die Bindungskraft richterlicher Entscheidungen und den noch verbleibenden Spielraum für eigenes Handeln“, heißt es von seiten des Gerichts. „Um künftigen Überforderungen von Kommunen in derartigen Situationen vorzubeugen“, habe der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten angeregt, „von seiten der Kommunalaufsicht sicherzustellen, daß gerichtliche Entscheidungen künftig befolgt werden“. (tb)





Umfrage der Woche

Antisemitismus-Vorwürfe: Sollte den Rappern Kollegah und Farid Bang der „Echo“ entzogen werden?

Nein, auch antisemitische Textpassagen fallen unter die Kunstfreiheit. 13 %

Nein, harsche Umgangstöne sind Teil dieser Musikrichtung. 12 % 

Ja, Deutschland hat aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus. 27 %

Ja, denn die beiden Musiker sind kein gutes Vorbild für Jugendliche. 48 %

abgegebene Stimmen gesamt: 984

Aktuelle Umfrage: 50 Jahre '68: Kommt nun der konservative Rollback?

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