© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/18 / 27. April 2018

Gegendarstellung

In der JUNGEN FREIHEIT vom 2. Februar 2018, Seite 15, schreiben Sie unter der Überschrift „GegenAufklärung“, ich hätte im Bundestag ausgeführt, daß man sich bei der Prüfung des Familiennachzugs auf die mündliche Auskunft des Antragstellers verlasse, falls keine Unterlagen vorhanden seien.

Hierzu stelle ich fest: Ich äußerte, daß in Zweifelsfällen gegen den Familiennachzug entschieden werde. Derjenige, der einen  Antrag stelle, müsse nachweisen, daß er zur Familie gehöre. Es gebe noch die Möglichkeit eines Speicheltests.

Berlin, den 3. April 2018

Dr. Ole Schröder