© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/18 / 27. April 2018

Meldungen

Papier: „Ehe für alle“ ist grundgesetzwidrig

BERLIN. Die „Ehe für alle“ ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Diese Meinung vertrat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf der Jahrestagung der Vereinigung „Christ und Jurist“ in Berlin. In seinem Vortrag sagte der Verfassungsrechtler, der Gesetzgeber habe „nicht die uneingeschränkte Befugnis, die Ehe beliebig oder nach den gerade in der Gesellschaft wirklich oder vermeintlich herrschenden Auffassungen auszugestalten“. Er sei durch Artikel 6 des Grundgesetzes verpflichtet, die „wesentlichen Strukturprinzipien“ der Ehe zu erhalten. Dazu gehöre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner. Der Bundestag hatte im Juni 2017 mit großer Mehrheit die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften beschlossen. Bereits unmittelbar danach hatte Papier in einem Spiegel-Interview den Beschluß kritisiert und erklärt: „Wenn man die Ehe öffnen will, muß man das Grundgesetz ändern.“ (idea/JF)





Bayern: Segnung von Homo-Paaren möglich

SCHWABACH. Die öffentliche Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnern in Gottesdiensten ist nun auch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern künftig möglich. Das hat die Landessynode am 18. April auf ihrer Tagung in Schwabach bei Nürnberg entschieden. 72 Synodale stimmten dafür, 21 dagegen, zwei enthielten sich. Die Gewissensentscheidung von Pfarrern, eine solche Segnung nicht durchzuführen, wird dem Beschluß zufolge respektiert. Nun soll eine Arbeitsgemeinschaft bis zum Herbst eine Handreichung erstellen, die auch eine Ordnung für die liturgische Gestaltung solcher Segnungen enthält. Bislang waren öffentliche Segnungen verboten, im privaten seelsorgerlichen Rahmen aber möglich – also im Pfarrbüro oder in der Sakristei. Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm bezeichnete die Entscheidung der Synode als vorbildlich. In der Kirche gebe es unterschiedliche Deutungen biblischer Texte, „die auch mit großem Bemühen nicht überwunden werden konnten und mit denen wir leben müssen“. Zuvor war ein Antrag des Synodalen Hans-Joachim Vieweger, bei der bisherigen Regelung zu bleiben, mit 70 Gegenstimmen abgelehnt worden. Vieweger ist Sprecher des Arbeitskreises Bekennender Christen in Bayern (ABC). Gleichgeschlechtliche Partnerschaften können sich damit jetzt in 18 von 20 EKD-Gliedkirchen öffentlich segnen oder trauen lassen. Eine Ausnahme bilden die Evangelische Landeskirche in Württemberg und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe, in denen solche Handlungen nur im seelsorgerlichen Rahmen möglich sind. (idea/JF)