© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/18 / 27. April 2018

Leserbriefe

Zu: „Der große Verfall“ von Nicolaus Fest, JF 16/18

Zweierlei Rechtssysteme

Zu Ihrem Aufmacher möchte ich folgendes Berliner Erlebnis schildern: Am 6. April abends gegen 20 Uhr fuhren wir drei Freunde aus Stuttgart mit der Berliner S-Bahn und stiegen an der Haltestelle Warschauer Straße aus, wo uns sehr aufdringlich wie allseits bekannt aktiv Drogen angeboten wurden von schwarzen Neubürgern unseres Landes ohne jede Hemmung und ganz offen. Keinerlei Polizei in Sicht. Abgesehen von illegalem Drogenverkauf sind die Einnahmen aus dem Drogenverkauf auch noch steuerfrei, also schwarz. 

Auf dem Rückweg im U-Bahnhof Nollendorfplatz eine ganz aufgeregte Stimmung: 4 Polizisten rennen auf eine etwa 20jährige Deutsche mit ihren Freundinnen zu, welche vom den Sicherheitsleuten der Bahn festgehalten wurden. Mit lauter Stimme tönt es: „Sie haben im U-Bahnhof geraucht!“ Meine zwei Stuttgarter Freunde und ich verfolgten die Szene mit ungläubigem Staunen, bis die junge Frau unter großem Protest ihrer Feundinnen die 20 Euro bezahlte. Während des Abkassierens befragte ich einen der nebenstehenden Polizisten zu den offensichtlichen rechtlich unterschiedlich behandelten Bahnhöfen. Seine Antwort hätte ich aufnehmen müssen: er finde das auch nicht gut, es sei aber politischer Wille, daß die Drogenverkäufer nicht geahndet werden. Zigfach habe er diese bereits verhaftet, welche aber dann sofort wieder ohne Verfahren freigelassen werden. Sie haben es aufgegeben, sich darum zu kümmern und schauen jetzt eben nach diesen Verfehlungen. 

Hautnah erlebten wir zwei völlig unterschiedliche Rechtssysteme innerhalb Berlins an einem Abend.

Michael Scheiffele, Stuttgart






Zum Schwerpunktthema: „Aufregung um die ‘Erklärung 2018’“, Zitat von ND-Redakter Andreas Koristka, JF 16/18

Gegenprobe mit der AfD

Man stelle sich vor, eine AfD-Politikerin hätte in einem Gastbeitrag die Zeilen mit folgendem Wortlaut publiziert: „Aber wenn wir jetzt hart durchgreifen, dann ist Deutschland vielleicht noch nicht in den linken, muslimischen Brunnen gefallen. Erscheinen Sie bitte zahlreich zu den öffentlichen Erschießungen!“ Wie groß wäre dann wohl die öffentliche Empörung?

Hanna-Ulrike Schulz, Bockhorn






Zur Meldung: „AfD-Fraktionsvize weist Vorwürfe zurück“, JF 18/18

Realer Nachahmungseffekt

Ein möglichst großes Straßenfahrzeug ist eine billige und einfach zu handhabende Waffe für Terroristen, um möglichst viele Menschen zu töten (Berlin, Nizza etc.). Es ist nicht verwunderlich, daß auch andere Kranke Autos als Tatwaffe benutzen. Es ist der Nachahmungseffekt. Der CSU-Generalsekretär ist mit seinen Aussagen weit von der Realität entfernt.

Dr. Hartmut Heinlein, Eschershausen






Zu: „Ein Auf und Ab der Gefühle“ von Martina Meckelein, JF 16/18

Sprachvernebelung

Für diesen differenzierten Artikel über das Ausselektieren von Menschen mit Down-Syndrom und über die Organisationen ProFemina, Die Birke und Stiftung Ja zum Leben, die Frauen mit einer „Verdachtsschwangerschaft“ beraten, bedanke ich mich sehr. Aber auch hier herrscht eine schleichende Sprachvernebelung, die in Fragen des Lebensrechts benutzt wird, um den wahren Sachverhalt zu kaschieren und die Diskussion in eine, um den von Mao Tse-tung stammenden Begriff zu verwenden, „politisch korrekte“ Richtung zu lenken. Dies demonstrieren besonders zwei Redewendungen: die Bezeichnung eines Kinds vor seiner Geburt als „werdendes Leben“ und die Rede (leider auch vom Gesetzgeber) vom „Abbruch“ einer Schwangerschaft. 

„Werdendes“ Leben gibt es grundsätzlich nicht. Neben belebten Wesen gibt es unbelebte Materie. Tertium non datur. Wie der Greis und der Säugling recht unterschiedlich und doch derselbe Mensch sind, so sind der Säugling und der Fötus, und noch vor ihm der Embryo, auch derselbe Mensch. Wenn man euphemistisch vom „Abbruch einer Schwangerschaft“ redet, tut man dies, um den Blick weg vom Kind und allein auf die Frau hin zu richten. Hierbei wird vernebelt, daß wir es in dieser Situation stets mit (mindestens) zwei Menschen, besser noch, mit zwei mit allen Rechten ausgestatteten Personen zu tun haben – eine Sichtweise, die mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. 

Daher sollten wir anstatt „werdendes Leben“ stets vom „Kind vor seiner Geburt“ sprechen, und zweitens sollten wir uns nicht scheuen, Abtreibungen bei diesem ihrem richtigen Namen zu nennen.

Prof. Dr. med. Paul Cullen, 1. Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“, Münster




Fragwürdige Abreibungszahl

Danke für Ihren sehr ausgewogenen Beitrag, vor allem dafür, daß Sie nicht die moralische Keule geschwungen und alle Frauen, welche sich für eine Abtreibung entscheiden, der Verdammnis überantworten. Ein Lapsus ist es aber, daß Sie hier den euphemistischen Begriff der „Unterbrechung der Schwangerschaft“ benutzen. Im Endeffekt geht es nur die Frau und Gott etwas an, ob sie sich für oder gegen das Leben entscheidet, welches beide gemeinsam erschaffen haben, Gott im allgemeinen und die Frau und ihr Partner im besonderen. Hier gilt wie so oft der Grundsatz, daß derjenige den ersten Stein auf die betreffende Frau werfen soll, der frei von Sünde ist. 

Mich würde in diesem Zusammenhang vor allem interessieren, wie es in Anbetracht der modernen Sexualerziehung an Schulen immer noch möglich ist, daß Frauen ungewollt schwanger werden können. Dabei ist mir durchaus bewußt, daß die „Pille“ und andere kontrarezeptive Mittel durchaus mit Risiken behaftet sind, aber auch hier gilt: „Kondome schützen.“ In diesem Zusammenhang erinnere ich mich immer wieder an eine Mandantin, die zwei Kinder hat, schwanger wurde und eine Abtreibung vornahm – und wenige Wochen nach dem Eingriff wieder schwanger wurde! Ich fragte sie, ob sie denn total bescheuert sei, und sie erwiderte, sie habe ja nicht gewußt, wie schnell das (die Schwangerschaft) geht. Meine Replik sah so aus, daß ich ihr vorhielt, daß sie zwei Kinder habe, sie gerade erst eine Abtreibung hinter sich habe und daher sehr viel besser als jeder andere wisse, wie schnell das geht. Meine nächste Frage war, ob sie das Kind behalten wolle, was sie verneinte – woraufhin ich ihr sagte, daß sie abwarten solle, ob das Kind gesund sei und wenn ja, dann solle sie sich für das Leben entscheiden und nicht dagegen, denn so könne sie die erste Tötung wenigstens ansatzweise ausgleichen. Ein krankes Kind aber, speziell mit Down-Syndrom, würde ich auch nicht großziehen wollen, da war und bin ich ihr selbst und vor allem mir selbst gegenüber ehrlich. Sie ließ sich davon auch überzeugen und ist heute dankbar für ihren gesunden Sohn.

Dipl.-Jurist André Robin, Forst (Lausitz)






Zur Rubrik „Sprachpranger“, JF 16/18

Ein häufiger, beliebter Fehler

Ihr unterhaltsamer „Sprachpranger“ wird seinem Namen in der aktuellen Ausgabe leider mehr als gerecht und gehört selber an den Pranger gestellt. Die Stadt, in der Erika ihre Bratwürste und Schnitzel brät, schreibt sich Mülheim an der Ruhr, nicht Mühlheim. Ein häufiger und beliebter Fehler.

Robert Schellhase, Bonn






Zu: „Die Weiße Pest kehrt schleichend zurück“ von Jörg Schienholz, JF 16/18

Eine typisch deutsche Krankheit

Die Invasion Deutschlands durch Menschen aus unterentwickelten Ländern, von Trump etwas arg deftig „shit-hole countries“ genannt, bewirkt also auch eine Invasion längst überwunden geglaubter Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tbc. Die Gutmenschen nehmen in ihrem manischen Helferdrang die Ansteckung vieler Menschen hierzulande in Kauf. Wieder einmal zeigt sich: Die Gesinnungsethik ist im Gegensatz zur Verantwortungsethik oft eine ziemlich mörderische „Moral“. Blinder Eifer schadet nur, lautet ein deutsches Sprichwort, aber die Erkenntnis, daß man selbst ein Eiferer ist, kommt nur wenigen. Man will sich hervortun, will besser sein als andere. Verbunden mit dem Helfer-Syndrom ist das ein narzißtische Musterschüler- beziehungsweise Besserwessi-Syndrom. Eine typisch deutsche Krankheit.

Dr. Reinhard Böhler, Lauf






Zu: „Besonders Juden haben Angst“ von Ronald Berthold, JF 15/18

Auch christliche Schüler

Das Mobbing in den Schulen betrifft nicht nur jüdische Kinder! Ich bin als Grundschullehrerin 2001 in den Ruhestand gegangen. Wir hatten unter unseren christlichen Schülern stets nur wenig Moslems und nur selten jüdische Schüler. Trotzdem gab es schon damals auffälliges Mobbing seitens moslemischer Schüler. Bereits in den ersten Grundschulklassen kamen wiederholt Eltern zu mir in die Sprechstunde und beklagten sich, daß ihre Mädchen vor allem in den Pausen von den moslemischen Buben grundlos, „nur so zum Spaß“, bedrängt, beschimpft und sogar getreten und geschlagen wurden, sobald die Pausenaufsicht den Rücken zudrehte. Wurden die betreffenden moslemischen Eltern in die Sprechstunde bestellt, verlief das Gespräch meist ergebnislos, weil sie zu wenig oder gar kein Deutsch verstanden. Meine Mädchen gingen nur noch gruppenweise in die Pausen und wurden meist zur Schule gefahren und wieder abgeholt. Diese Probleme gab es niemals mit Kindern anderer Konfessionen, zum Beispiel mit Buben von „Boatpeoples“. Es ist nicht verwunderlich, daß die Probleme mit der Massenzuwanderung noch schlimmer geworden sind.

Angelika Röhnisch, Stein







Zu: „‘Die Militanz sprach mich an’“ von Werner Olles, JF 15/18

Restriktive Nachkriegsjahre

Gestatten Sie einen Kommentar zu Ihren vielen Beiträgen über die 68er-Bewegung: Ich bin so einer, ein Dabeigewesener, ein Zeitzeuge. Mit allen Schikanen: APO, Rote Zellen, maoistische Rote Garde, Anti-AKW-Aktivist, Berufsverbot. Warum ich auch noch meinen Senf zu den vielen klugen Kommentaren abgebe? Weil etwas fehlt: Die 68er-Bewegung war sehr wohl eine Art „Kinderkreuzzug“, eingebettet in die von jungen Leuten als sehr restriktiv empfundenen Nachkriegsjahre. Political Correctness gab es auch damals schon, zum Beispiel die DDR nur niemals ohne Anführungszeichen schreiben, am besten nur von Ostzone sprechen. Alles war verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt war: Die Songs der Beatles („keine Musik“), Sex vor der Ehe (Kuppeleiparagraph), Kritik (immer etwas „Zersetzendes“), Widerspruch gegen die Eltern („Undankbarkeit“), lange Haare („kurzer Verstand“), kurze Röcke („wohl auch so eine!“) etc. pp. Dazu jeden Abend live und unzensiert die Bilder vom elenden „Engagement“ der Amerikaner in Vietnam. Die jungen Leute der westlichen Hemisphäre hingegen glaubten in ihrem Idealismus wirklich, die Welt besser, freier und lebenswerter zu machen. Wohl der gleiche fehlgeleitete Idealismus, der die Eltern dem Nationalsozialismus zutrieb.

Wir merkten nicht, daß wir das Kind mit dem Bade ausschütteten. Heute ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Und ich? Ich stehe heute politisch der AfD nahe und freue mich auf jede neue Ausgabe der JUNGEN FREIHEIT. Und warum? Konfuzius sagt: „Nur der Narr ändert sich nicht.“

Klaus Härtel, Kiel







Zur Meldung: „Abschiebung scheitert wegen fehlender Papiere“, JF 14/18

Lukrativ für beide Seiten

Weshalb kontaktieren unsere Politiker nicht einen armen afrikanischen Staat und vereinbaren, daß dieser abgelehnte Asylbewerber gegen Bezahlung aufnimmt und in Lagern unterbringt? Manch afrikanischer Staat wäre froh, dabei etwas zu verdienen, und die abgelehnten Asylbewerber wüßten, was auf sie zukäme.

Karl-Heinz Bauer, Saarbücken






Zur Meldung: „Lebenslänglich für den Mörder von Maria L.“, JF 14/18

Regierende Politiker anklagen

Leider bleibt die Tatsache bestehen, daß diese junge Frau und viele andere noch lebten, wenn verschiedene Leute, eben auch Hussein K., nicht in dieses Land gekommen wären. Die (immer noch) offenen Grenzen und fehlenden Kontrollen haben dies bewirkt. Politiker, die dieses zu verantworten haben, wären meines Erachtens wegen Beihilfe zum Mord anzuklagen! Wer diese Art von „Multikulti-Implantation“ auch heute noch gut findet, ist dem noch zu helfen?

Werner Kolbinger, Felsberg






Zu: „Horst Potemkin“ von Peter Möller, JF 14/18

Wieder Augenwischerei

Immer wenn ein weiterer EU Staat dem Schengener Abkommen beitrat, zeigten uns ARD und ZDF, wie man dort entsprechend der Vorgaben die Außengrenzen sicherer machte. Dem Bürger wurde so eine falsche Sicherheit suggeriert, wie wir heute wissen. Schon im Herbst 2015, am Höhepunkt der „Flüchtlingskrise“, wurden Grenzkontrollen zu Österreich wieder eingeführt. Auf der Rückfahrt aus dem Urlaub nahm meine Tochter mit ihrer Familie im September 2015 die schnellere Autobahn, während ich, wie seit 20 Jahren schon, die gemütliche Landstraße und die Großglockner-Hochalpenstraße wählte. Während meine Tochter später zu Hause von Stichproben beim Grenzübertritt auf der Autobahn von Österreich nach Deutschland berichtete, war bei meinem Grenzübertritt auf der Landstraße kein Grenzbeamter zu sehen. Wohl wunderte ich mich schon über den starken Verkehr, den ich in all den Jahren noch nie erlebt hatte auf dieser Strecke, darunter viele Lastzüge. Offenbar wählte jeder, der nicht kontrolliert werden wollte, die Landstraße. Bei den von Seehofer verlängerten „Grenzkontrollen“ handelt es sich wohl wieder um Augenwischerei.

Detlef Moll, Waldbröl