© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 19/18 / 04. Mai 2018

Meldungen

CSU verteidigt Beschluß zu Kruzifix in Behörden 

MÜNCHEN. In der Debatte um Kreuze in öffentlichen Gebäuden hat der Münchner Erzbischof Reinhard Kardinal Marx dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder eine Spaltung der Gesellschaft vorgeworfen. Der Beschluß habe „Unruhe und Gegeneinander“ geschaffen, kritisierte Marx. Hart ging der Kardinal auch mit der Haltung Söders ins Gericht, der im Kreuz vor allem ein kulturelles Symbol sieht. „Wenn das Kreuz nur als kulturelles Symbol gesehen wird, hat man es nicht verstanden. Dann würde das Kreuz im Namen des Staates enteignet.“ Das bayerische Kabinett hatte vergangene Woche beschlossen, daß ab 1. Juni am Eingang aller Behörden des Freistaats ein Kreuz angebracht werden soll. Zurückhaltender äußerte sich der evangelische Landesbischof und EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm. Wichtig sei ihm, „in die Herzen der Menschen zu bringen“, wofür das Kreuz stehe. Es dürfe aber „nie für irgendwelche außerhalb von ihm selbst liegende Zwecke funktionalisiert werden“. Er freue sich aber darüber, daß das Kreuz für das Lebensgefühl in Bayern nach wie vor eine so starke Rolle spiele. Zuvor hatte Söder das Vorhaben verteidigt. Das Kreuz gehöre „zu den Grundfesten des Staates“. Es habe eine „identitätsstiftende, prägende Wirkung für unsere Gesellschaft“. CSU-Generalsekretär Markus Blume griff unterdessen die Gegner des Kreuz-Vorstoßes von der Opposition scharf an. „Bei den Kritikern haben wir es mit einer unheiligen Allianz von Religionsfeinden und Selbstverleugnern zu tun“, sagte Blume dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. (tb)

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Bundestag schließt NPD von Finanzierung aus 

BERLIN. Der Bundestag hat ohne Gegenstimmen beschlossen, die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Fraktionen verwiesen dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar vergangenen Jahres. Darin hatte Karlsruhe ein Verbot der Partei abgelehnt, obwohl sie nach Einschätzung der obersten Richter die freiheitliche demokratische Grundordnung mißachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Da die NPD jedoch keine Möglichkeit zur Umsetzung ihrer Ziele habe, fehlten die Voraussetzungen für ein Verbot. Das Gericht habe dem Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit aufgezeigt, gegenüber Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgten, gestufte Sanktionsmöglichkeiten zu eröffnen, heißt es im entsprechenden Antrag. Das Verfahren soll verhindern, daß eine Partei, die die freiheitliche demokratische Grundordnung mißachtet, mit Hilfe von Steuergeldern von dem Staat unterstützt werden muß, dessen Verfassungswerte sie ablehnt. Die AfD hatte beantragt, den Antrag zur Beratung an den Rechtsausschuß zu überweisen. Dies lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. (vo)





Umfrage der Woche

50 Jahre '68: Kommt nun der konservative Rollback?

Ja, sowohl in der Politik als auch im Medien- und Kulturbetrieb etablieren sich zunehmend Konservative. 20 %

Nein, denn junge Erwachsene interessieren sich nicht für konservative Positionen. 13 % 

Ja, denn Linke haben für die aktuellen Probleme keine nachhaltigen Lösungsansätze. 30 %

Nein, die '68er sitzen immer noch sicher an den Schalthebeln der Bundesrepublik Deutschland. 38 %

abgegebene Stimmen gesamt: 801

Aktuelle Umfrage: Kruzifix-Debatte in Bayern: Sollten in öffentlichen Einrichtungen christliche Kreuze hängen?

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