© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 25/18 / 15. Juni 2018

Meldungen

Linkspartei spricht sich für offene Grenzen aus

LEIPZIG. Die Linkspartei hat sich auf ihrem Parteitag in Leipzig für offene Grenzen und gegen Abschiebungen ausgesprochen. Die Delegierten stimmten mit großer Mehrheit für den Leitantrag der Parteiführung. Darin heißt es unter anderem: „Wir wollen das Sterben im Mittelmeer und an den europäischen Außengrenzen beenden. Dafür brauchen wir sichere, legale Fluchtwege, offene Grenzen und ein menschenwürdiges faires System der Aufnahme von Geflüchteten und einen Lastenausgleich in Europa. Statt Abschiebung wollen wir Bleiberechte für Menschen, und statt Familien auseinanderzureißen, wollen wir sie zusammenführen.“ Unterdessen hatte die Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Sahra Wagenknecht, ihre Position in der Einwanderungsfrage gegen parteiinterne Kritiker verteidigt. Sie bezweifelte, daß eine Welt ohne Grenzen unter kapitalistischen Bedingungen wirklich eine politische Forderung der Linken sein solle. Mit dieser Einstellung laufe man noch lange nicht „den Rechten“ hinterher. Der Parteitag bestätigte die beiden Vorsitzenden Bernd Riexinger und Katja Kipping in ihren Ämtern. Kipping, innerparteilich eine Gegnerin Wagenknechts, erhielt 64,5 Prozent, Riexinger 73,8 Prozent. Dies bedeutete für beide eine Verschlechterung. Vor zwei Jahren waren Kipping und Riexinger noch mit 74 beziehungsweise 78,5 Prozent zum Spitzenduo der Linkspartei gewählt worden. (krk)

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Plan: Sperrklausel für deutsche Kleinparteien 

Berlin. Die EU-Staaten haben sich auf eine Sperrklausel für die Europawahl in Deutschland geeinigt. Sie folgten damit einer Initiative von CDU/CSU und SPD. Die Änderung, die frühestens bei der Europawahl 2024 wirksam werden könnte, solle verhindern, daß deutsche Parteien mit einem niedrigen einstelligen Ergebnis in das Parlament einziehen können. Derzeit besitzen entsprechende Gruppierungen im Brüsseler Parlament sieben von 96 deutschen Plätzen. Die Bundesregierung erläuterte, sie sehe in der Präsenz der Kleinstparteien eine Gefahr für die Handlungsfähigkeit des EU-Parlaments. Ursprünglich hatte bei der Wahl des EU-Parlaments in Deutschland eine Fünf-Prozent-Hürde gegolten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese 2011 jedoch für verfassungswidrig. Der Bundestag beschloß daraufhin 2013 die Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel. Doch auch diese wurde ein Jahr später vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, da sie nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit verstieß. Geklagt hatten mehrere kleine Parteien, darunter die ÖDP, die Freien Wähler und die NPD. Prozeßbevollmächtigter für die Freien Wähler und die ÖDP war seinerzeit der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. (ag)

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Umfrage der Woche

Täglich neue Vorwürfe: Kann der Bamf-Skandal Merkel gefährlich werden?

Ja, denn sie trägt die Verantwortung für die Asylpolitik, die das Bamf überfordert hat. 32 %

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Nein, denn die Opposition ist in der Angelegenheit nicht geschlossen. 11 %

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