© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/18 / 29. Juni 2018

Die bunte Gesellschaft ist vorgezeichnet
Drahtzieher und Regisseure der Bevölkerungsverschiebung: Die globale Migrationsagenda von Uno, EU und internationaler Wirtschaftslobby
Michael Paulwitz

Wer Zweifel hegt, wie ernst es der CSU tatsächlich mit der Eindämmung der Einwanderungsströme nach Deutschland ist, wird diese durch die genaue Lektüre des CSU-Vorstandsbeschlusses vom 18. Juni bestätigt sehen. Unter Ziffer 2 des Dokuments, mit dem sich die Partei hinter Bundes­innenminister Horst Seehofers Absicht stellt, wenigstens einigen Gruppen illegaler Migranten die Einreise zu verweigern, steht der verräterische Satz: „Wir bekennen uns zum europäischen Resettlement-Programm.“

Der Begriff geistert erst seit kurzem durch die deutsche Politik. Auch das gemeinsame Unions-Programm zur Bundestagswahl 2017 enthielt beiläufig ein Bekenntnis zu „humanitären Verpflichtungen“ aus „Resettlement and Relocation“, also „Umsiedlung und Neuansiedlung“. Die Agenda dahinter steht seit Jahren, und ihre globalen Drahtzieher und Regisseure setzen sie effizient und geräuschlos Zug um Zug um.

Menschen als bloße Ziffern ohne kulturelle Prägung

Das Resettlement-Programm der EU hat die Kommission am 13. Juli 2016 vorgestellt. Mit dem Vorschlag sollte „ein dauerhafter Rahmen mit einem einheitlichen Verfahren für die Neuansiedlung innerhalb der EU geschaffen“ werden, mit jährlichen, vom Rat anzunehmenden „EU-Neuansiedlungsplänen“ auf der Grundlage von Aufnahmezusagen der Mitgliedstaaten, die bei der Migrations-Planwirtschaft nur noch „mitwirken“ sollen. Im April 2018 war es soweit: Dimitris Avramopoulos, der nach UN-Vorbild zum „EU-Flüchtlingskommissar“ avancierte Migrations- und Innenkommissar, hatte von mehreren Mitgliedstaaten Zusagen für die Aufnahme von insgesamt 50.000 Umsiedlern vorliegen. Deutschland, ohnehin Hauptzielland für außereuropäische Einwanderung, übernimmt 10.200 Migranten. Frankreich, Schweden und Großbritannien weitere Kontingente. Die Visegrád-Staaten beteiligen sich nicht.

Daß es sich bei den anzusiedelnden Personen um sorgfältig ausgewählte, „besonders schutzbedürftige“ Flüchtlinge handeln soll, dient offenbar der besseren Akzeptanz des von oben initiierten Programms. Die medialen Lautsprecher heben diesen Aspekt in den Vordergrund. Daß die Aufnahmezahlen, gemessen an der EU-Gesamtbevölkerung, überschaubar erscheinen, ist kein Anlaß zur Entwarnung. Ist der Prozeß erst einmal etabliert, lassen sich auch die Quoten schnell ändern.

Die Befürworter eines systematischen Transfers von Drittwelt-Migranten in westliche Länder verfolgen vornehmlich drei verwobene Argumentationslinien: Durch die Aufnahme von Bevölkerungsüberschüssen sollten die Herkunftsregionen „stabilisiert“, die  „Fluchtursachen bekämpft“ werden. Die großangelegte außereuropäische Migration bringe zudem den Aufnahmeländern wirtschaftliche Vorteile und löse das demographische Problem der Überalterung, indem sie das Verhältnis von Alten und Personen im erwerbsfähigen Alter verbessere und so das Gefüge der Sozialsysteme vor dem Zusammenbruch bewahre.

Dieses technokratische Denken, das Menschen als bloße Statistikziffern betrachtet, die ohne Rücksicht auf Qualifikationen und kulturelle Prägungen beliebig auf dem globalen Schachbrett verschoben werden können, ist weder neu, noch hat die EU es erfunden. Doch ist sie seit Jahren ein Vorreiter. Schon vor einem Jahrzehnt wußte der britische Daily Express von Überlegungen der EU-Kommission, bis zu 56 Millionen Afrikaner sukzessive in Europa anzusiedeln. Damit betätigt sich die EU faktisch als Vollstrecker von Planspielen, die seit zwei Jahrzehnten im Gremien-, Organisations- und Bürokratendschungel der Vereinten Nationen ersonnen und von weitverzweigten und gut vernetzten Lobby-Plattformen unterstützt und befeuert werden.

Die Idee, den Bevölkerungsdruck aus Afrika nach Europa umzuleiten, hat insbesondere der ghanaische UN-Generalsekretär Kofi Annan verfolgt. Während seiner Amtszeit legte die Demographie-Abteilung „United Nations Population Division“ im Jahr 2000 eine Studie zur „Replacement Migration“, also zur ersetzenden Migration vor, die zur Stabilisierung der westlichen Sozialstaaten eine jährliche Zuwanderung in die EU von bis zu 13 Millionen und von rund einer halben Million für Deutschland forderte, um die Zahl Erwerbstätiger konstant zu halten. Wenn dies im vollen Umfang nicht zu realisieren sei, müsse zudem das Rentenalter auf 75 Jahre angehoben werden und die Sozialsysteme „neugedacht“, sprich: beschnitten werden.

„Replacement“ meint in diesem Kontext „Bestandserhaltung“. Die Übersetzung mit „Bevölkerungsaustausch“ gilt als verschwörungstheoretisch, trifft aber dennoch den Kern: Wenn die aktive Bevölkerung in solchem Umfang laufend durch Zuzug aus fremden Kulturkreisen ergänzt werden soll, ist eine Veränderung der Bevölkerungsstruktur und ein Verlust an Homogenität unvermeidlich.

Diese Botschaft hatte der im Januar verstorbene EU-Kommissar und langjährige Goldman-Sachs-Vorstand Peter Sutherland zu seiner Mission gemacht. Die EU müsse „alles dafür tun, um die nationale Homogenität ihrer Mitgliedstaaten zu untergraben“, auch wenn das den Bürgern schwierig zu vermitteln sei. Der von Kofi Annan in seinem letzten Amtsjahr zum UN-Sonderberichterstatter für Migration Berufene, erklärte 2012 im britischen Oberhaus und bekräftigte 2015 vor dem US-amerikanischen „Council on Foreign Relations“: Er wolle die Homogenität der Völker zerstören, sein eigenes eingeschlossen.

Der irische Diplomat initiierte dafür eine Reihe weiterer Gremien, unter anderem das Globale Migrations- und Entwicklungsforum („Global Forum on Migration and Development“, GFMD), das sämtliche EU-Staaten, die relevanten Uno-Institutionen, übernationale Organisationen wie die EU und wirtschaftliche und finanzielle Lobby-Netzwerke verbindet; oder den 2006 von der UN-Generalversammlung angenommenen „High-Level Dialogue on International Migration and Development“ (HLD).

Die auf dieser Ebene vorbereitete Migrationsagenda wurde vor allem im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts vorangetrieben. 2011 legte die Internationale Organisation für Migration (IOM), eine Unterorganisation des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) einen „Weltmigrationsbericht“ vor, der unter anderem Kampagnen zur positiven öffentlichen Wahrnehmung von Migration forderte.

Parallel begann der „Global Agenda Council on Migration“ des Davoser Weltwirtschaftsforums (WEF) Argumente für die Vorteile von Migration für Wirtschaft und Unternehmen zu sammeln. Der WEF-Migrationsrat führt internationale Konzerne und Beratungsfirmen, Weltbank, IOM und EU-Kommission mit Regierungsvertretern und Migrationspropagandisten zusammen.

Öffentliche Wahrnehmung von Migration verbessern

Migration sei gut fürs Geschäft, sowohl unqualifizierte als auch qualifizierte, lautet die Botschaft der 2013 vorgelegten Ergebnisse des Rates. Entwicklungsagenturen, Privatwirtschaft, Staat und Zivilgesellschaft müßten zusammenwirken, um ein positives Klima für die Aufnahme von Einwanderern als Arbeiter oder Konsumenten zu schaffen. Und sie sollten Parteien entgegentreten, die Zuwanderung begrenzen und kontrollieren wollen und damit „der Wirtschaft“ schadeten.

Die IOM, die von der Uno mit der Vorbereitung des nächsten „High-Level-Dialogs“ über Migration im Oktober 2013 beauftragt war, gab als Teil des WEF-Rates entsprechende Empfehlungen: Die öffentliche Wahrnehmung von Migration müsse verbessert werden und als Teil der Entwicklungsplanung begriffen werden. So fand es ab 2015 auch Eingang in die „Entwicklungsagenda“.

Die Vereinten Nationen drücken dabei aufs Tempo. 2016 nahm die UN-Generalversammlung die „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ an, die das Prinzip „Vielfalt ist Bereicherung“ festschrieb und das Ziel bekundete, gegen irreguläre Migration vorzugehen und im Gegenzug reguläre Einwanderung zu erleichtern und auszuweiten. Zugleich beauftragte die Generalversammlung das UNHCR, einen umfassenden Rahmenplan für Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe (CRRF) vorzustellen.

Die Erfahrungen daraus sollten in einen „Globalen Pakt für Flüchtlinge und Migranten“ (GCRM) einfließen, zu dessen Verabschiedung sich die 193 Mitgliedstaaten verpflichteten. Einen Entwurf dazu legte UN-Generalsekretär António Guterres, bis 2015 selbst Hochkommissar für Flüchtlinge, auftragsgemäß in seinem Bericht vom Dezember 2017 vor. Die 23 Ziele reichen vom Kampf gegen Menschenhandel und der Unterstützung von Nichtregierungs-Flüchtlingshelfern über Pro-Migrations-PR bis zur Förderung legaler Migration durch Visa-Erleichterungen, organisierte Umsiedlungen und Familiennachzug sowie der Forderung nach unbegrenztem Zugang zu den Sozial- und Rechtssystemen des Aufnahmelandes.

Auch wenn die Bundesregierung auf Nachfrage der AfD-Fraktion abwiegelt, der Pakt sei nicht rechtsverbindlich, läuft das angesichts der Vielzahl detaillierter Bestimmungen auf eine massive Einschränkung der Souveränität der Nationalstaaten hinaus. Die USA und Dänemark sind deshalb ausgestiegen.

Der öffentliche Druck ist angesichts der Vielzahl der einbezogenen Verbündeten enorm. Nicht nur die Asyllobby und linke wie grüne Internationalisten sind willige Helfer. Auch der Vatikan wiederholte in einer „Botschaft“ zum „Welttag des Migranten und Flüchtlings 2018“ die vom UN-Generalsekretär vorgegebenen Ziele des „Migrationspakts“.  2015 hatte Papst Franziskus Peter Sutherland zum Vorsitzenden der Internationalen Katholischen Migrationskommission und damit zum Chefberater erhoben.

Daß das UNHCR im Jahr 2015 die Rationen in den türkischen Flüchtlingslagern an der syrischen Grenze halbiert und damit den Asylansturm auf Europa faktisch losgetreten hatte, erscheint vor diesem Hintergrund nicht mehr als Zufall. Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel proklamierte „Willkommenskultur“ erweist sich ebenso als Produkt der UN-Migrationsagenda wie der Plan, den die Kanzlerin vorgeblich mit ihrer Asylpolitik verfolgt. „Unser Ziel ist es, illegale Migration zu verhindern und durch legale Migration zu ersetzen“, versicherte sie UNHCR-Chef Filippo Grandi erst im Frühjahr wieder.

Am Montag hat er die „Annual Tripartite Consultations on Resettlement (ATCR) in Genf eröffnet, denen 2018 übrigens Deutschland vorsitzt.





Der bürokratische Weg der Flüchtlinge

Resettlement (Umsiedlung)

Vorauswahl durch UNHCR-Büro im Erstzufluchtsland

• Vereinbarung zeitlicher, geographischer und politischer Prioritäten

• neben UNHCR und Aufnahmestaaten sind auch NGOs eingebunden

Auswahlkriterien des UNHCR für Flüchtlinge

• besondere rechtliche und physische Schutzbedürfnisse

• Erfahrung von Folter oder Gewalt

• mit besonderem medizinischem Behandlungsbedarf

• Frauen und Mädchen mit besonderer Risikoexposition

• mit familiären Bindungen im Resettlement-Aufnahmestaat

• Kinder und Heranwachsende, die besonderen Risiken ausgesetzt sind

• keine Perspektive auf eine Eingliederung im derzeitigen Aufenthaltsstaat

Nationale Aufnahmekriterien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf)

• Wahrung der Familieneinheit

• Familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland

• Integrationsfähigkeit

• Grad der Schutzbedürftigkeit

Behördenweg im Fall der Anerkennung

• Visumverfahren

• in den ersten zwei Wochen Aufenthalt im Grenzdurchgangslager Friedland (Niedersachsen)

• Aufteilung auf die Bundesländer

• Leistungen nach SGB II oder XII