© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 30/18 / 20. Juli 2018

Es bleibt in der Familie
Verwandtenehen: Eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion sorgt für Empörung
Martina Meckelein

Bei den spanischen Habsburgern führte ihre Heiratspolitik nicht nur in den Krieg – sondern auch in den Tod. Sie starben aus. Das Resultat von Ehen unter Verwandten über Generationen hinweg. Was im historischen Fall unbestritten ist, fordert bei der Frage nach sogenannten Inzest-Ehen im Migrationsmilieu Empörung heraus. 

Am 22. März 2018 hatte die AfD-Bundestagsangeordnete Nicole Höchst eine Kleine Anfrage eingebracht. Die Regierung sollte zur Entwicklung der Zahl schwerbehinderter Menschen in Deutschland im Zusammenhang mit Heirat innerhalb der Familie Stellung nehmen. 

Es sollte auch die Frage beantwortet werden, wie viele dieser Fälle einen Migrationshintergrund hätten. „Die Anfrage sollte allein dazu dienen, Daten und Fakten abzufragen, um daraus einen möglichen Handlungsbedarf der Politik zu ermitteln“, sagt Höchst der JUNGEN FREIHEIT.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales beantwortete die AfD-Anfrage am 11. April: „Daten zum Familienstand der Eltern von Kindern mit Behinderungen werden in der Statistik der Schwerbehinderten nicht erhoben.“

Fast zeitgleich schalteten 18 Sozialverbände eine Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Unter anderem war da zu lesen: „Die Fraktion der AfD erkundigt sich vordergründig nach der Zahl behinderter Menschen in Deutschland, suggeriert dabei jedoch in bösartiger Weise einen abwegigen Zusammenhang von Inzucht, behinderten Kindern und Migrantinnen und Migranten. Es vermittelt sich darüber hinaus die Grundhaltung, Behinderung sei ein zu vermeidendes Übel.“ Die Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion erinnere damit an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte, „in denen Menschen mit Behinderung das Lebensrecht aberkannt wurde und sie zu Hunderttausenden Opfer des Nationalsozialismus wurden“.

Höchst, die selbst Mutter eines behinderten Kindes ist, konterte gegenüber der JF diesen Vorwurf: „Mir ernsthaft zu unterstellen, ich würde behinderten Menschen das Lebensrecht absprechen, macht mich fassungslos.“ Es gibt Studien, die Höchst recht geben. 2012 berichtete die Wochenzeitung Die Zeit über eine Untersuchung der britischen Universität Birmingham, die zu dem Ergebnis kam, „daß 60 Prozent der Todesfälle und schweren Erkrankungen bei Kindern verhindert werden könnten, wenn der Inzest beendet würde“.

Hohes Risiko für Erbkrankheiten

 England ist gerade durch pakistanische Einwanderer besonders betroffen. Das Ärzteblatt berichtete ein Jahr darauf über eine Studie in der Stadt Bradford. Sie hat den höchsten Anteil an pakistanischstämmigen Einwohnern. Der Anteil an Kusinenehen beträgt 37 Prozent. Wissenschaftler beobachteten 13.500 Kinder, die dort zwischen 2007 und 2010 geboren worden sind, die Hälfte davon pakistanischstämmig. In der Gruppe haben fünf Prozent angeborene Fehlbildungen, in der britisch-weißen Vergleichsgruppe nur zwei Prozent.

Hätte die Bundesregierung allerdings etwas in ihren Archiven gestöbert, hätte sie den Bericht „Familienplanung und Migration“ im Jahr 2010, herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, entdeckt. Dort heißt es auf Seite 60, die statistische Datenlage zu Verwandtenehen sei zwar sehr unbefriedigend. Allerdings heirateten laut einer  Studie des Ausländerservice von 1997 fünf Prozent der in Deutschland lebenden Italiener, 9,4 Prozent der Griechen und 21,3 Prozent der Türken innerhalb ihrer eigenen Familien.

Die sogenannte Parallelkusinenheirat (Sohn des Vaters heiratet die Tochter des Bruders seines Vaters) findet vornehmlich im islamischen, jüdisch-orthodoxen und dem kurdischen Kulturkreis statt. Ihr Zweck ist es, das Familienvermögen in der väterlichen Linie zu belassen. Bei 20 Prozent der Weltbevölkerung, beschreibt die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (2005) in einer Artikelserie über menschliche Genetik, sei die Verwandtenehe die bevorzugte Heiratsform. Kein einmaliger Vorgang, sondern einer, der über Generationen gepflegt wird.

Demnach beträgt bei Kusinenheirat 1. Grades das Risiko einer Erbkrankheit rund sechs Prozent. Je länger diese Kusinenheirat über Generationen hinweg praktiziert wird, desto stärker steigt das Risiko von DNA-Schäden, die zu Behinderungen führen.

Was die deutschen Sozialverbände als „abwegigen Zusammenhang“ bezeichnen, hat in Saudi-Arabien zu Konsequenzen geführt. Rita Breuer berichtet in dem Buch: „Liebe, Schuld und Scham – Sexualität im Islam“, erschienen im Herder Verlag, daß 2004 der Wahhabiten-Staat eine voreheliche verpflichtende Gen-Untersuchung einführte. Ausschlaggebend waren verstärkt auftretende Fälle von Sichelzellanämie. Hauptursache: 38,8 Prozent der Eltern waren miteinander verwandt. Jährlich nähmen an dem Programm „Gesunde Heirat“ 270.000 bis 300.000 Menschen teil. 60 Prozent der Heiratswilligen trennten sich nach Bekanntgabe der Testergebnisse.