© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 35/18 / 24. August 2018

Meldungen

Kabinett billigt dritte Geschlechtsoption 

BERLIN. Die Bundesregierung hat beschlossen, daß im Geburtenregister künftig eine dritte Geschlechtsoption eingetragen werden kann. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist nach dem Gesetzentwurf auch der Eintrag „divers“ möglich, teilte das Bundes­innenministerium mit. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zeigte sich zufrieden. „Es ist überfällig, daß wir das Personenstandsgesetz jetzt modernisieren“, betonte sie gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. So werde Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ein „positiver Geschlechtseintrag“ ermöglicht. Die Regierung setzt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. (ag)





Sondergenehmigung zum Schächten erteilt 

HANNOVER. Niedersachsen hat eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten von Tieren erteilt. Einer Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums zufolge dürfe ein Betrieb wegen des noch bis Samstag andauernden islamischen Opferfests eine niedrige dreistellige Zahl von Tieren schächten. Bereits in den Vorjahren hatte das Land für diesen Anlaß einem Schlachtbetrieb die Sondergenehmigung für das Schächten von jeweils etwa 200 Tieren erteilt. In der Regel wird das nach islamischem Ritus geschlachtete Fleisch nach Deutschland importiert. Die AfD im Niedersächsischen Landtag hatte bereits im Februar in einem Antrag gefordert, diese Ausnahmeregelung aus Tierschutzgründen zu beenden. „Es ist nicht hinnehmbar, daß in einem zivilisierten Staat eine derartige Praxis weiter ausgeübt wird“, sagte die AfD-Fraktionsvorsitzende Dana Guth. Die Mehrheit im Parlament votierte jedoch dafür, zunächst mit den Islamverbänden darüber zu beraten. Daraufhin rief die AfD-Fraktion die Kampagne „#MähToo“ gegen betäubungsloses Schlachten ins Leben. (vo)





Regelverstoß bei der Hälfte aller Kirchasylfälle

BERLIN. Die katholische Kirche hat Versäumnisse bei der Meldung von Asylfällen eingeräumt. „Aus Gesprächen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wissen wir, daß 2017 bedauerlicherweise nur in etwa der Hälfte aller Kirchenasylfälle ein Dossier eingereicht wurde“, sagte der Leiter des Berliner Büros der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten. Die Kirchen hatten sich 2015 verpflichtet, jeden Kirchenasylfall dem Bamf zu melden. Im Gegenzug verzichtet der Staat darauf, diese Personen von der Polizei abholen zu lassen. Die Landesinnenminister und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatten auf diesen Mißstand reagiert und einen Erlaß verabschiedet, nach dem nicht korrekt gemeldete Asylfälle erst nach 18 Monaten anstatt wie bisher nach sechs Monaten durch den Staat übernommen werden. (mp)