© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 37/18 / 07. September 2018

Meldungen

Bundesregierung bleibt bei Hetzjagd-Vorwurf 

Berlin. Regierungssprecher Steffen Seibert hat an seiner Darstellung der Ereignisse von Chemnitz festgehalten. Angesprochen auf die Widersprüche zwischen seiner Aussage über „Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens beziehungsweise anderer Herkunft“ und den Erkenntnissen der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft, wonach es „in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben“ habe, sagte Seibert am Montag in der Bundespressekonferenz, er werde „keine semantische Debatte über ein Wort führen“. Es bleibe dabei, „daß Filmaufnahmen zeigen, wie Menschen ausländischer Herkunft nachgesetzt wurde und wie sie bedroht wurden. Und es bleibt dabei, daß Polizisten und Journalisten bedroht und zum Teil angegriffen wurden. Es bleibt dabei, daß es Äußerungen gab, die bedrohlich waren, nah am Aufruf zur Selbstjustiz – also, da gibt es aus meiner Sicht auch nichts kleinzureden.“ Allerdings nehme er „natürlich ernst, was die Generalstaatsanwaltschaft zu diesem konkreten Begriff sagt.“ Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Leif-Erik Holm, widersprach dem: „Doch, Herr Seibert, genau diese Debatte müssen wir jetzt dringend führen“, erklärte Holm. „Zwischen einzelnen, sicherlich vorgefallenen Rüpeleien und den behaupteten Hetzjagden sollte auch Herr Seibert als gelernter Journalist einen deutlichen, nicht nur semantischen Unterschied erkennen können. Stattdessen wird nun schmallippig zurückgerudert, ausgewichen und um den heißen Brei herumgeredet.“ (vo)





Kandel: Achteinhalb Jahre Haft für Afghanen  

Landau. Der Mörder der 15 Jahre alten Mia V. ist vom Landgericht Landau zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß der Asylbewerber Abdul D. seine Ex-Freundin im vergangenen Dezember erstochen hat. Der Afghane wurde als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht in einem Prozeß unter Ausschluß der Öffentlichkeit verurteilt. Er hatte sein Alter mit 15 angegeben. Laut einem Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft angefertigt wurde, war er zum Tatzeitpunkt jedoch bereits 20 Jahre alt. Die Tat ereignete sich am 27. Dezember vergangenen Jahres in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel. Die Jugendliche war mit mehreren Messerstichen getötet worden. Als Motiv nahm die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache an. Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt und die Debatte um die Altersfeststellung von angeblich minderjährigen Flüchtlingen neu entfacht. Seit dem Mord finden immer wieder Demonstrationen gegen Migrantengewalt in Kandel statt. Weil nicht die erwartete Höchststrafe verhängt wurde, fürchtete Kandels Bürgermeister Günther Tielebörger ein weiteres Hochkochen der Emotionen. (ag)

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