© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 38/18 / 14. September 2018

Anfrage der Woche
Man wird ja wohl noch müssen dürfen
Christian Vollradt


Um kindliche Wißbegier nicht zu hemmen, lautet ein pädagogischer Grundsatz: 

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten. So ähnlich gilt es auch im Bundestag, wo die Kleine Anfrage zum Königsrecht der Opposition gehört. Deswegen müssen die Mitarbeiter der Ministerien auch solche Fragen wie diese vielleicht schon recht dringliche der Linksfraktion – Drucksache 19/3660 – beantworten: „Wie viele Bahnhöfe im Obhutsbereich der DB Station&Service AG verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung im Bahnhof oder auf dem Bahnhofsvorplatz über mindestens eine öffentliche Toilettenanlage?“ Es sind, so das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, etwa 730. Bei Fragen nach der (nicht immer vorhandenen) Barrierefreiheit verweist das Ressort darauf, daß die stillen Örtchen „nicht Gegenstand des Eisenbahnrechts“ sind, sondern dem Bauordnungsrecht der Länder unterliegen. Merke: Auch das Püschern ist hierzulande föderal. Kein Problem hat die Bundesregierung zudem mit einem finanziellen Beitrag der Notdürftigen. „Ein Nutzungsentgelt in dieser Höhe ist auch in anderen bewirtschafteten Toilettenanlagen üblich.“ Wie hatte schon der römische Kaiser Vespasian (gestorben 79 n.Chr.) seine Latrinensteuer begründet? „Pecunia non olet“, Geld stinkt nicht.