© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 38/18 / 14. September 2018

Menschen- und Erziehungsleitbild des Grundgesetzes durchsetzen
Bikulturelle Konfliktzonen
(dg)

Konflikte von Erziehungsleitbildern, denen sich der emeritierte Rechtswissenschaftler Michael Coester (München) widmet, beginnen sich in der bunten Einwanderungsgesellschaft zu häufen. Davon spielen sich die meisten in den muslimischen Parallelgesellschaften ab, wobei hier das zentrale Kampffeld die „Erziehung von heranwachsenden Mädchen“ sei (Rechtspsychologie, 2/2018). Sie bezahlen derzeit den höchsten Preis für das „abweichende Familien- und Frauenbild“ des Islam. Jugendämter und Familiengerichte müssen sich deswegen mit vier typischen Konstellationen restriktiver Erziehungspraxis befassen: mit der Einbindung in Haus- und Familienarbeit, um Bildungswünsche der Mädchen zu unterdrücken, der Reduzierung von Außenkontakten, der auch gewalttätigen Ahndung von Verstößen gegen familiäre Verhaltensregeln und, bei Eskalation, mit der Rückführung in die Heimat samt Zwangsverheiratung. Das Spannungsverhältnis zwischen islamischer Familienwelt und westlich-pluralistischer Umwelt müsse die „bikulturell“ geprägten Mädchen in einen „tragischen Zwiespalt“ stürzen. Aus dem der deutsche Staat heraushelfen könne, wenn er sein „Wächteramt“ offensiv wahrnehme und das im Grundgesetz vorgegebene, nicht auszuhandelnde Menschen- und Erziehungsleitbild gegen die die Kindespersönlichkeit nicht achtende Elternautorität durchsetze. 


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