© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 43/18 / 19. Oktober 2018

Meldungen

AfD-Spitze will Gedeon aus der Partei werfen

BERLIN. Der AfD-Bundesvorstand hat ein erneutes Ausschlußverfahren gegen den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon beschlossen. „Nach Gedeons neuerlichen Ausfällen gegen die Vereinigung der Juden in der AfD (JAfD) ist es an der Zeit, daß er endlich aus der Partei fliegt“, sagte Fraktionschefin Alice Weidel der Nachrichtenagentur dpa. Gedeon hatte sich wie folgt auf Facebook geäußert: „Im günstigsten Fall ist die Gründung der JAfD überflüssig wie ein Kropf, im ungünstigsten Fall handelt es sich um eine zionistische Lobbyorganisation.“ Ein erstes Parteiausschlußverfahren aufgrund von Antisemitismusvorwürfen war Anfang 2018 durch das Landesschiedsgericht wegen formaler Gründe zurückgewiesen worden (JF 4/18). Zuvor hatten mehrere Landesämter für Verfassungsschutz umfangreiches Material über mögliche verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD an das Bundesamt geschickt. Demnach hätten 13 Länder entsprechende Dossiers in zweistelliger, teilweise dreistelliger Seitenzahl vorgelegt, berichtet der Spiegel. Bis Jahresende soll nun entschieden werden, ob die AfD ganz, in Teilen oder gar nicht beobachtet wird, so der Vizechef des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, im Innenausschuß des Bundestags. Der Verfassungsschutz in Thüringen prüft bereits seit September eine Beobachtung von Björn Höckes Verband. Stephan Kramer, Chef des Landesamtes, nannte das Verfahren „ergebnisoffen“, hatte jedoch gewarnt: „Wenn die AfD Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht.“ Der Landesparteitag in Arnstadt nominierte Höcke am vergangenen Samstag als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2019. Höcke erhielt ohne Gegenkandidaten 84,4 Prozent der Stimmen. (ls/ha) 

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Seehofer verlängert Binnengrenzkontrollen 

Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für weitere sechs Monate verlängert. Der Beschluß soll ab dem 12. November 2018 gelten. Die Fortsetzung der Maßnahmen sei in enger Abstimmung mit den Innenministerien in Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen erfolgt. „Als Bundes innenminister ist es meine Pflicht, alles in meiner Macht Stehende zu tun, um verantwortungsvoll und angemessen auf die Herausforderungen im Bereich der Migration und Sicherheit zu reagieren“, begründete Seehofer den Schritt. Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Binnengrenzkontrollen seien derzeit nicht gegeben. Viele Migranten würden von einem EU-Land ins nächste weiterziehen. Der EU-Außengrenzschutz sei unzureichend. Dennoch sei „eine Rückkehr zu einem Schengenraum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen“ weiterhin das erklärte Ziel. (ha)





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