© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/18 / 09. November 2018

UN-Migrationspakt
Keine politischen Zusagen
Sylvia Pantel

Schafft der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ der UN (GCM) eine Art Menschenrecht auf Migration? Fest steht: Er idealisiert Migration als „Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ und behauptet, sie mache „alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern“. Das erste ist nur die halbe Wahrheit, das zweite näher zu betrachten.

Manche Staaten sind reine Herkunftsländer, Deutschland aber ist Zielland. Die Wahrung der Menschenrechte oder die Nicht-Diskriminierung sind in Deutschland Konsens und in den anderen Ländern setzen wir uns mit unseren Möglichkeiten dafür ein. Dafür bedarf es von uns keiner Unterzeichnung des GCM!

Das Problem sind die politischen Zusagen. Zwar ist der Pakt rechtlich nicht verbindlich. Doch beginnt jede der 23 Zielbeschreibungen mit „Wir verpflichten uns“. Zum Zweck heißt es: „... verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und reguläre Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten“. Das ist eine politische Selbstbindung, sie in verbindliches Recht umzusetzen, ohne daß sich unsere Politik mit diesem Thema befaßt hat. Deshalb muß zuallererst eine Debatte und eine Abstimmung im Bundestag stattfinden.






Sylvia Pantel gehört seit 2013 für die CDU dem Deutschen Bundestag an.