© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/18 / 23. November 2018

Illusion deutscher Islam
Islamkonferenz: Wunschdenken und Privilegienvergabe sind der falsche Weg
Beatrix von Storch

Die Behauptung der Bundesregierung, der Islam gehöre zu Deutschland, ist auch zwölf Jahre nach der ersten Deutschen Islamkonferenz (DIK) so weit von der Realität entfernt wie damals. Am 28. November startet die neue Islamkonferenz. Statt den gesamten Ansatz kritisch zu überdenken, setzt sich die Bundesregierung ein noch absurderes Ziel. Die neue Islamkonferenz soll einen „deutschen Islam“ schaffen.

So erklärte Mitte Juli dieses Jahres Staatssekretär Markus Kerber, einstiger Mitinitiator der Islamkonferenz unter Wolfgang Schäuble, in einem Interview mit der Bild-Zeitung, die Aufgabe der vierten Auflage der DIK sei, daß sich Moslems auf einen Islam einigten, „der zu Deutschland gehört“. Dies müsse ein „deutscher Islam“ sein, „und zwar auf dem Boden unserer Verfassung“. Auf der Internseite der DIK heißt es seit Ende September: Die DIK in ihrer vierten Phase verstehe sich als der Rahmen und die Bühne für einen Dialog von und mit Moslems über die übergeordnete Frage, „wie ein Islam in, aus und für Deutschland entstehen kann und aussieht“.

Da die so oft versprochene Reform des Islam von innen heraus weitgehend ausgeblieben ist, sollen das also jetzt die Beamten des Bundesinnenministeriums richten. Die dem zugrundeliegende Vorstellung, daß die Islamkonferenz die Rolle des religiösen Reformators übernehmen soll, offenbart eine Mischung aus Illusionismus und Größenwahn. Dieses explosive Gemisch ist leider kennzeichnend für führende politische Kreise der Bundesrepublik. Wunschdenken dominiert nicht nur die Europa- und Einwanderungspolitik, sondern auch die Islampolitik. Die Bundesregierung begegnet dem Scheitern ihrer Politik damit, daß sie noch unrealistischere Ziele setzt.

Die vorangegangenen Islamkonferenzen haben in eine Sackgasse geführt. Die Islamverbände wurden politisch aufgewertet und konnten Ansprüche auf Privilegien formulieren. Dazu gehört die schrittweise Gleichstellung mit den christlichen Kirchen, die Einrichtung von Lehrstühlen für islamische Theologie, islamischer Religionsunterricht und ein Mitspracherecht über alle Fragen des Islam. Die Islamverbände haben dafür keine Gegenleistung erbracht. Sie haben sich weder von der Scharia distanziert noch den Vorrang der Grund- und Menschenrechte gegenüber dem religiösen Recht akzeptiert. Mit der religiösen Praxis in den Moscheen haben die Pro-forma-Erklärungen der Islamverbände nichts zu tun.

Der Ansatz des Bundesinnenministeriums einen „deutschen Islam“ zu schaffen, ist nicht nur illusionär, sondern auch verfassungswidrig. Der Rechtswissenschaftler Ingo Richter bringt es auf den Punkt, wenn er sagt: „Zur Religionsfreiheit gehört auch die Freiheit, den Inhalt des Glaubens zu bestimmen. Dem Staat ist es folgerichtig verwehrt, den Inhalt des Glaubens zu bestimmen. Der Staat kann zwar – letztlich durch seine Gerichte – sagen, welche Organisationen in den Genuß der Religionsfreiheit kommen, gegenüber dem Inhalt des Glaubens muß der Staat jedoch neutral sein. Das heißt, der Staat darf den Religionsgemeinschaften weder bestimmte Glaubenssätze vorgeben noch gar sich mit ihnen identifizieren.“

Wenn der Staat ein bestimmtes Ziel verfolgt und mit seinem Handeln am Ende das Gegenteil von dem bewirkt, was er eigentlich beabsichtig hat, so sprach der Ökonom Friedrich August von Hayek von „unbeabsichtigten Konsequenzen“. Solche unbeabsichtigten Konsequenzen kann auch die Islamkonferenz zeichnen. In ihrer Blauäugigkeit ist den Planern der Islamkonferenz offenbar nicht klar, mit welchen Gefahren der Versuch verbunden ist, direkt in die Glaubensinhalte des Islam einzugreifen. Das kann die Radikalisierung der Moslems noch weiter anfachen. Die Naivität der Verantwortlichen im Umgang mit dem Islam ist erschreckend.

Die Islamkonferenz ist der falsche Ansatz, um zu erreichen, daß sich Moslems grundgesetzkonform verhalten. Statt dessen muß der Staat verfassungsfeindliches Verhalten konsequent bekämpfen und Treue zur Verfassung durchsetzen.

Denn die Religionsfreiheit ist kein schrankenlos gewährtes Grundrecht. So faßte es selbst Wolfgang Schäuble in seiner damaligen Funktion als Bundesinnenminister im März 2007 zusammen: „Die Religionsfreiheit entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Insofern ist die Religionsfreiheit – wie es der Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio kürzlich formuliert hat – kein ‘Grundrecht de luxe’, das andere Rechte und Freiheiten zur Seite drängen kann. Vielmehr begrenzt die verfassungsrechtliche Ordnung auch die Religionsfreiheit.“

Anstelle des aussichtslosen und im Kern verfassungswidrigen Unterfangens, Moslems durch die Vergabe von Privilegien von einem anderen Religionsverständnis zu überzeugen, muß der Staat konkrete Maßnahmen gegen die Islamisierung ergreifen, wie zum Beispiel die Auslandsfinanzierung von Moscheevereinen verbieten. Moscheen müssen vom Verfassungsschutz überwacht und geschlossen werden, wenn dort zum Kampf gegen unsere Demokratie aufgerufen wird. 

Ebenso gibt es die Möglichkeit, verfassungswidrige Inhalte zu indizieren, etwa islamistische Musik und Online-Videos. Die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und das Tragen des Kopftuches in staatlichen Institutionen können und müssen verboten werden. Diese Maßnahmen gegen die Islamisierung kann die Regierung durchsetzen, ganz ohne die Farce der Islamkonferenzen, die die Islamisierung fördern und nicht stoppen.






Beatrix von Storch ist Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der AfD.